Definitionen
Merkantiler Minderwert
§ 251 BGB · ZivilrechtDer merkantile Minderwert ist der verbleibende Wertverlust eines Fahrzeugs (oder einer Sache), der trotz technisch einwandfreier Reparatur allein aufgrund des Umstands fortbesteht, dass das Fahrzeug als Unfallfahrzeug bekannt ist und deshalb am Markt einen geringeren Verkaufswert erzielt als ein vergleichbares unfallfrei gebliebenes Fahrzeug.
Auch eine technisch einwandfreie Reparatur beseitigt nicht zwingend den unfallbedingten Wertverlust am Markt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Durch einen Auffahrunfall wird das Heck von Leas Auto eingedrückt. 1Eine Werkstatt repariert den Schaden vollständig und technisch einwandfrei. Bei den Verkaufsgesprächen informiert Lea alle Interessenten über den Unfall. 2Sonst vergleichbare unfallfreie Autos werden für 20.000 Euro gehandelt, Autos mit dieser vollständig reparierten Unfallvorgeschichte dagegen für 18.000 Euro.
Trifft „Merkantiler Minderwert“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTechnisch einwandfreie ReparaturNach der Reparatur bleiben keine technischen Mängel zurück.
- 2erfülltGeringerer Marktwert allein wegen der UnfallvorgeschichteAllein die Unfallvorgeschichte senkt den Marktwert gegenüber einem sonst vergleichbaren unfallfreien Fahrzeug um 2.000 Euro.
Das Heck von Bens fünfzehn Jahre altem Auto wird bei einem Auffahrunfall eingedrückt. 1Eine Werkstatt repariert den Schaden vollständig und technisch einwandfrei. Bei den Verkaufsgesprächen informiert Ben alle Interessenten über den Unfall. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Autos dieses Alters und Zustands mit dieser reparierten Unfallvorgeschichte ebenso wie sonst vergleichbare unfallfreie Autos für 3.000 Euro gehandelt.
Trifft „Merkantiler Minderwert“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTechnisch einwandfreie ReparaturNach der Reparatur bleiben keine technischen Mängel zurück.
- 2fehltGeringerer Marktwert allein wegen der UnfallvorgeschichteDie bekannte Unfallvorgeschichte führt bei diesem Fahrzeug zu keinem geringeren Marktwert.
Typische Fehler
FehlerEin Wertverlust wegen verbliebener technischer Mängel wird als merkantiler Minderwert eingeordnet.
RichtigBeim merkantilen Minderwert beruht der Wertverlust allein auf der Unfallvorgeschichte, nicht auf verbliebenen technischen Mängeln.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata