Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen

Merkantiler Minderwert

§ 251 BGB · Zivilrecht

Der merkantile Minderwert ist der verbleibende Wertverlust eines Fahrzeugs (oder einer Sache), der trotz technisch einwandfreier Reparatur allein aufgrund des Umstands fortbesteht, dass das Fahrzeug als Unfallfahrzeug bekannt ist und deshalb am Markt einen geringeren Verkaufswert erzielt als ein vergleichbares unfallfrei gebliebenes Fahrzeug.

Merksatz

Auch eine technisch einwandfreie Reparatur beseitigt nicht zwingend den unfallbedingten Wertverlust am Markt.

Merkantiler oder technischer Minderwert?Links beruht der Wertverlust nur auf der Unfallvorgeschichte, rechts auf bleibenden technischen Nachteilen.
Merkantiler Minderwert
Technischer Minderwert
Reparaturzustand
Die Sache ist technisch einwandfrei repariert.
Technische Nachteile bleiben trotz Reparatur bestehen.
Grund des Wertverlusts
Der Markt bewertet die Unfallvorgeschichte negativ.
Die verbliebenen technischen Nachteile mindern den Wert.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Durch einen Auffahrunfall wird das Heck von Leas Auto eingedrückt. 1Eine Werkstatt repariert den Schaden vollständig und technisch einwandfrei. Bei den Verkaufsgesprächen informiert Lea alle Interessenten über den Unfall. 2Sonst vergleichbare unfallfreie Autos werden für 20.000 Euro gehandelt, Autos mit dieser vollständig reparierten Unfallvorgeschichte dagegen für 18.000 Euro.

Trifft „Merkantiler Minderwert“ hier zu?

„Merkantiler Minderwert“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Technisch einwandfreie Reparatur
    Nach der Reparatur bleiben keine technischen Mängel zurück.
    erfüllt
  2. 2
    Geringerer Marktwert allein wegen der Unfallvorgeschichte
    Allein die Unfallvorgeschichte senkt den Marktwert gegenüber einem sonst vergleichbaren unfallfreien Fahrzeug um 2.000 Euro.
    erfüllt
BFall B

Das Heck von Bens fünfzehn Jahre altem Auto wird bei einem Auffahrunfall eingedrückt. 1Eine Werkstatt repariert den Schaden vollständig und technisch einwandfrei. Bei den Verkaufsgesprächen informiert Ben alle Interessenten über den Unfall. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Autos dieses Alters und Zustands mit dieser reparierten Unfallvorgeschichte ebenso wie sonst vergleichbare unfallfreie Autos für 3.000 Euro gehandelt.

Trifft „Merkantiler Minderwert“ hier zu?

„Merkantiler Minderwert“ trifft nicht zu.Es fehlt: Geringerer Marktwert allein wegen der Unfallvorgeschichte

An der Definition geprüft

  1. 1
    Technisch einwandfreie Reparatur
    Nach der Reparatur bleiben keine technischen Mängel zurück.
    erfüllt
  2. 2
    Geringerer Marktwert allein wegen der Unfallvorgeschichte
    Die bekannte Unfallvorgeschichte führt bei diesem Fahrzeug zu keinem geringeren Marktwert.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin Wertverlust wegen verbliebener technischer Mängel wird als merkantiler Minderwert eingeordnet.

RichtigBeim merkantilen Minderwert beruht der Wertverlust allein auf der Unfallvorgeschichte, nicht auf verbliebenen technischen Mängeln.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.