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Mensch (Tatobjekt)

§§ 211, 212, 223 StGB · Strafrecht

Mensch als Tatobjekt im Sinne der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte ist jedes lebende menschliche Wesen ab Beginn der Geburt bis zum Eintritt des Todes (irreversibler Ausfall aller Hirnfunktionen). Die Geburt beginnt mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen oder, beim Kaiserschnitt vor Wehenbeginn, nach der Rechtsprechung mit dem Beginn der Eröffnung der Gebärmutter zur dauerhaften Trennung des Kindes vom Mutterleib.

Merksatz

Auch ein noch nicht vollständig geborenes Kind kann bereits Tatobjekt dieser Delikte sein.

Wann liegt ein taugliches Tatobjekt vor?Die Spanne zeigt die zeitlichen Grenzen der Tatobjekteigenschaft bei Tötungs- und Körperverletzungsdelikten.
  1. Geburtsbeginn
    Tatobjekteigenschaft beginnt
    Ab Eröffnungswehen; beim Kaiserschnitt vor Wehenbeginn ab Beginn der Gebärmutteröffnung zur Entbindung.
  2. Hirntod
    Tatobjekteigenschaft endet
    Nach herrschender Meinung endet sie mit dem unumkehrbaren Ausfall sämtlicher Gehirnfunktionen.
  1. Tatobjekteigenschaft beginnt Ab Eröffnungswehen; beim Kaiserschnitt vor Wehenbeginn ab Beginn der Gebärmutteröffnung zur Entbindung.
  2. Tatobjekteigenschaft endet Nach herrschender Meinung endet sie mit dem unumkehrbaren Ausfall sämtlicher Gehirnfunktionen.
Lebender Mensch als Tatobjekt

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Bei einer Frau ohne Wehen führt eine Ärztin einen Kaiserschnitt durch, um das Kind endgültig aus dem Mutterleib zu holen. 2Sie hat die Gebärmutter bereits geöffnet, das Kind befindet sich aber noch darin. 3Das Kind lebt und sein Gehirn arbeitet.

Trifft „Mensch (Tatobjekt)“ hier zu?

„Mensch (Tatobjekt)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Menschliches Wesen
    Das Kind im Mutterleib der Frau ist ein menschliches Wesen.
    erfüllt
  2. 2
    Geburtsbeginn erreicht
    Mit der Öffnung der Gebärmutter zur Entbindung hat die Geburt bereits begonnen.
    erfüllt
  3. 3
    Tod noch nicht eingetreten
    Ein unumkehrbarer Ausfall sämtlicher Gehirnfunktionen liegt nicht vor.
    erfüllt
BFall B

1Bei einer Frau ohne Wehen führt eine Ärztin einen Kaiserschnitt durch, um das Kind endgültig aus dem Mutterleib zu holen. Sie hat bisher nur die Bauchdecke eingeschnitten, die Gebärmutter ist noch ungeöffnet. 3Das Kind lebt und sein Gehirn arbeitet.

Trifft „Mensch (Tatobjekt)“ hier zu?

„Mensch (Tatobjekt)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Geburtsbeginn erreicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Menschliches Wesen
    Das Kind im Mutterleib der Frau ist ein menschliches Wesen.
    erfüllt
  2. 2
    Geburtsbeginn erreicht
    Ohne Wehen und vor dem Beginn der Öffnung der Gebärmutter hat die Geburt noch nicht begonnen.
    fehlt
  3. 3
    Tod noch nicht eingetreten
    Ein unumkehrbarer Ausfall sämtlicher Gehirnfunktionen liegt nicht vor.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBeim Kaiserschnitt vor Wehenbeginn wird schon der Schnitt in die Bauchdecke als Geburtsbeginn angesehen.

RichtigNach der Rechtsprechung kommt es auf den Beginn der Öffnung der Gebärmutter zur Entbindung an.

Verwechslung

FehlerBereits ein vorübergehender Herzstillstand wird mit dem Tod gleichgesetzt.

RichtigNach herrschender Meinung ist der unumkehrbare Ausfall sämtlicher Gehirnfunktionen maßgeblich; ein vorübergehender Herzstillstand genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

2 Schemata

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