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Menschenwürdekern

Art. 1 I GG · Öffentliches Recht

Der Menschenwürdekern bezeichnet den absolut geschützten, einer Abwägung schlechthin unzugänglichen Gehalt eines Grundrechts, der sich aus der unantastbaren Menschenwürde nach Art. 1 I GG ableitet und selbst durch kollidierendes Verfassungsrecht nicht überwunden werden kann. Ein Eingriff in diesen Kernbereich ist stets verfassungswidrig, ohne dass es einer Verhältnismäßigkeitsprüfung bedarf.

Merksatz

Im Menschenwürdekern können selbst kollidierende Verfassungswerte einen Eingriff nicht rechtfertigen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Polizei liest Leas privates Tagebuch. 2Es enthält ausschließlich ihre geheim gehaltenen Gedanken zu eigenen Ängsten und Selbstzweifeln. Die Einträge beziehen sich weder auf andere Personen noch auf Straftaten.

Trifft „Menschenwürdekern“ hier zu?

„Menschenwürdekern“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundrechtlich geschützter Gehalt
    Der Inhalt privater Aufzeichnungen ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.
    erfüllt
  2. 2
    Ableitung aus der Menschenwürde
    Diese ausschließlich selbstbezogenen, höchstpersönlichen Gedanken gehören zum unantastbaren Kern privater Lebensgestaltung.
    erfüllt
BFall B

1Die Polizei liest Leas beruflichen Terminkalender. Darin stehen ausschließlich ihre Arbeitszeiten und die Termine gewöhnlicher Bürobesprechungen. Persönliche Gedanken oder Gefühle hat Lea dort nicht notiert.

Trifft „Menschenwürdekern“ hier zu?

„Menschenwürdekern“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ableitung aus der Menschenwürde

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundrechtlich geschützter Gehalt
    Auch personenbezogene Angaben über berufliche Termine werden vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt.
    erfüllt
  2. 2
    Ableitung aus der Menschenwürde
    Gewöhnliche berufliche Terminangaben betreffen hier nicht den menschenwürdebezogenen Kern privater Lebensgestaltung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede private Aufzeichnung wird allein wegen ihrer Form als Tagebuch oder Notiz dem Menschenwürdekern zugerechnet.

RichtigEntscheidend ist der menschenwürdebezogene Inhalt der Aufzeichnung, nicht allein ihre äußere Form.

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