Definitionen
Menschenwürdekern
Art. 1 I GG · Öffentliches RechtDer Menschenwürdekern bezeichnet den absolut geschützten, einer Abwägung schlechthin unzugänglichen Gehalt eines Grundrechts, der sich aus der unantastbaren Menschenwürde nach Art. 1 I GG ableitet und selbst durch kollidierendes Verfassungsrecht nicht überwunden werden kann. Ein Eingriff in diesen Kernbereich ist stets verfassungswidrig, ohne dass es einer Verhältnismäßigkeitsprüfung bedarf.
Im Menschenwürdekern können selbst kollidierende Verfassungswerte einen Eingriff nicht rechtfertigen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Polizei liest Leas privates Tagebuch. 2Es enthält ausschließlich ihre geheim gehaltenen Gedanken zu eigenen Ängsten und Selbstzweifeln. Die Einträge beziehen sich weder auf andere Personen noch auf Straftaten.
Trifft „Menschenwürdekern“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundrechtlich geschützter GehaltDer Inhalt privater Aufzeichnungen ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.
- 2erfülltAbleitung aus der MenschenwürdeDiese ausschließlich selbstbezogenen, höchstpersönlichen Gedanken gehören zum unantastbaren Kern privater Lebensgestaltung.
1Die Polizei liest Leas beruflichen Terminkalender. Darin stehen ausschließlich ihre Arbeitszeiten und die Termine gewöhnlicher Bürobesprechungen. Persönliche Gedanken oder Gefühle hat Lea dort nicht notiert.
Trifft „Menschenwürdekern“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundrechtlich geschützter GehaltAuch personenbezogene Angaben über berufliche Termine werden vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt.
- 2fehltAbleitung aus der MenschenwürdeGewöhnliche berufliche Terminangaben betreffen hier nicht den menschenwürdebezogenen Kern privater Lebensgestaltung.
Typische Fehler
FehlerJede private Aufzeichnung wird allein wegen ihrer Form als Tagebuch oder Notiz dem Menschenwürdekern zugerechnet.
RichtigEntscheidend ist der menschenwürdebezogene Inhalt der Aufzeichnung, nicht allein ihre äußere Form.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema