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Merkmal i.S.d. § 1 AGG

§ 1 AGG · Zivilrecht

Merkmale i.S.d. § 1 AGG sind die dort abschließend aufgezählten persönlichen Eigenschaften einer Person – Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität –, an die eine Benachteiligung anknüpfen muss, um den Schutzbereich des AGG zu eröffnen.

Merksatz

Eine Benachteiligung allein genügt nicht; entscheidend ist ihr Bezug zu einem gesetzlich geschützten Grund.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea bewirbt sich auf eine Stelle in der Buchhaltung und erfüllt alle fachlichen Anforderungen. Der Geschäftsführer lehnt sie allein deshalb ab, weil sie eine Frau ist.

Trifft „Merkmal i.S.d. § 1 AGG“ hier zu?

„Merkmal i.S.d. § 1 AGG“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Persönliche Eigenschaft aus dem abschließenden Katalog
    Das Geschlecht gehört zum Katalog des § 1 AGG.
    erfüllt
  2. 2
    Anknüpfung einer Benachteiligung
    Die Absage beruht ausschließlich auf ihrem Geschlecht.
    erfüllt
BFall B

Lea bewirbt sich auf eine Stelle in der Buchhaltung und erfüllt alle fachlichen Anforderungen. Sie spielt in ihrer Freizeit Schach. 2Der Geschäftsführer lehnt sie allein wegen dieses Hobbys ab.

Trifft „Merkmal i.S.d. § 1 AGG“ hier zu?

„Merkmal i.S.d. § 1 AGG“ trifft nicht zu.Es fehlt: Persönliche Eigenschaft aus dem abschließenden Katalog

An der Definition geprüft

  1. 1
    Persönliche Eigenschaft aus dem abschließenden Katalog
    Das Schachspielen als Freizeitbeschäftigung gehört nicht zu den gesetzlich erfassten Eigenschaften.
    fehlt
  2. 2
    Anknüpfung einer Benachteiligung
    Die Absage knüpft an Leas Freizeitbeschäftigung an.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas Merkmal Alter wird ausschließlich auf ältere Menschen bezogen.

RichtigAuch die Benachteiligung jüngerer Menschen kann an das Alter anknüpfen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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