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Mietkaution

§ 551 BGB · Zivilrecht

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter zur Absicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Bei Wohnraummiete ist die vereinbarte Sicherheit grundsätzlich auf drei Monatsmieten ohne gesondert ausgewiesene Betriebskosten begrenzt; dem Mieter stehen die Anlageerträge zu, die die Sicherheit erhöhen. Eine dem Vermieter überlassene Geldkaution für Wohnraum muss getrennt von seinem Vermögen grundsätzlich bei einem Kreditinstitut mit der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Verzinsung angelegt werden; die Parteien können eine andere Anlageform vereinbaren, und für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim entfällt die Verzinsungspflicht.

Merksatz

Die Begrenzung auf drei Monatsmieten betrifft die vereinbarte Sicherheit, nicht deren spätere Anlageerträge.

Wann werden die Kautionsraten fällig?Bei einer Geldkaution für Wohnraum darf der Mieter drei gleich hohe Monatsraten zahlen.
  1. Mietbeginn
    Erste Rate
    Die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.
  2. Zweite Monatsmiete
    Zweite Rate
    Die zweite Rate wird zusammen mit der Miete für den zweiten Monat fällig.
  3. Dritte Monatsmiete
    Dritte Rate
    Die dritte Rate wird zusammen mit der Miete für den dritten Monat fällig.
  1. Erste Rate Die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.
  2. Zweite Rate Die zweite Rate wird zusammen mit der Miete für den zweiten Monat fällig.
  3. Dritte Rate Die dritte Rate wird zusammen mit der Miete für den dritten Monat fällig.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Timo mietet von Lena eine Wohnung für monatlich 600 Euro zuzüglich 150 Euro Betriebskosten und überweist ihr vereinbarte 1.200 Euro. Das Geld soll Lena gegen ausbleibende Mietzahlungen absichern und nach Ende der Miete zurückgezahlt werden, soweit keine Forderungen mehr offen sind.

Trifft „Mietkaution“ hier zu?

„Mietkaution“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter
    Timo überlässt seiner Vermieterin das Geld zur Sicherung und nicht zur endgültigen Bezahlung einer Forderung.
    erfüllt
  2. 2
    Absicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis
    Gesichert werden Lenas Ansprüche auf Zahlung der Wohnungsmiete.
    erfüllt
BFall B

Timo mietet von Lena eine Wohnung für monatlich 600 Euro zuzüglich 150 Euro Betriebskosten und überweist ihr vereinbarte 1.200 Euro. 1Das Geld soll ausschließlich die Rückgabe eines Anhängers absichern, den Lena ihm unabhängig von der Wohnung kostenlos für einen Urlaub überlässt, und danach zurückgezahlt werden.

Trifft „Mietkaution“ hier zu?

„Mietkaution“ trifft nicht zu.Es fehlt: Absicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter
    Timo überlässt seiner Vermieterin einen Geldbetrag zur Sicherung einer Forderung.
    erfüllt
  2. 2
    Absicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis
    Gesichert wird nur die Rückgabe des kostenlos überlassenen Anhängers, nicht ein Anspruch aus der Wohnungsmiete.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Vermieter könne die gesamte Geldkaution schon vor Beginn der Wohnungsmiete verlangen.

RichtigBei einer Geldkaution für Wohnraum darf der Mieter in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste Rate wird erst bei Mietbeginn fällig.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Höchstgrenze wird aus der Warmmiete einschließlich gesondert ausgewiesener Betriebskosten berechnet.

RichtigGesondert als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesene Betriebskosten bleiben bei der Berechnung der Höchstgrenze außer Ansatz.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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