Definitionen
Mietkaution
§ 551 BGB · ZivilrechtDie Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter zur Absicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Bei Wohnraummiete ist die vereinbarte Sicherheit grundsätzlich auf drei Monatsmieten ohne gesondert ausgewiesene Betriebskosten begrenzt; dem Mieter stehen die Anlageerträge zu, die die Sicherheit erhöhen. Eine dem Vermieter überlassene Geldkaution für Wohnraum muss getrennt von seinem Vermögen grundsätzlich bei einem Kreditinstitut mit der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Verzinsung angelegt werden; die Parteien können eine andere Anlageform vereinbaren, und für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim entfällt die Verzinsungspflicht.
Die Begrenzung auf drei Monatsmieten betrifft die vereinbarte Sicherheit, nicht deren spätere Anlageerträge.
- MietbeginnErste RateDie erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.
- Zweite MonatsmieteZweite RateDie zweite Rate wird zusammen mit der Miete für den zweiten Monat fällig.
- Dritte MonatsmieteDritte RateDie dritte Rate wird zusammen mit der Miete für den dritten Monat fällig.
- Erste Rate Die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.
- Zweite Rate Die zweite Rate wird zusammen mit der Miete für den zweiten Monat fällig.
- Dritte Rate Die dritte Rate wird zusammen mit der Miete für den dritten Monat fällig.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Timo mietet von Lena eine Wohnung für monatlich 600 Euro zuzüglich 150 Euro Betriebskosten und überweist ihr vereinbarte 1.200 Euro. Das Geld soll Lena gegen ausbleibende Mietzahlungen absichern und nach Ende der Miete zurückgezahlt werden, soweit keine Forderungen mehr offen sind.
Trifft „Mietkaution“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSicherheitsleistung des Mieters an den VermieterTimo überlässt seiner Vermieterin das Geld zur Sicherung und nicht zur endgültigen Bezahlung einer Forderung.
- 2erfülltAbsicherung von Ansprüchen aus dem MietverhältnisGesichert werden Lenas Ansprüche auf Zahlung der Wohnungsmiete.
Timo mietet von Lena eine Wohnung für monatlich 600 Euro zuzüglich 150 Euro Betriebskosten und überweist ihr vereinbarte 1.200 Euro. 1Das Geld soll ausschließlich die Rückgabe eines Anhängers absichern, den Lena ihm unabhängig von der Wohnung kostenlos für einen Urlaub überlässt, und danach zurückgezahlt werden.
Trifft „Mietkaution“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSicherheitsleistung des Mieters an den VermieterTimo überlässt seiner Vermieterin einen Geldbetrag zur Sicherung einer Forderung.
- 2fehltAbsicherung von Ansprüchen aus dem MietverhältnisGesichert wird nur die Rückgabe des kostenlos überlassenen Anhängers, nicht ein Anspruch aus der Wohnungsmiete.
Typische Fehler
FehlerDer Vermieter könne die gesamte Geldkaution schon vor Beginn der Wohnungsmiete verlangen.
RichtigBei einer Geldkaution für Wohnraum darf der Mieter in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste Rate wird erst bei Mietbeginn fällig.
FehlerDie Höchstgrenze wird aus der Warmmiete einschließlich gesondert ausgewiesener Betriebskosten berechnet.
RichtigGesondert als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesene Betriebskosten bleiben bei der Berechnung der Höchstgrenze außer Ansatz.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema