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Maßregelungsverbot

§ 612a BGB · Zivilrecht

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht deshalb bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme benachteiligen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt; die zulässige Rechtsausübung muss der tragende Beweggrund, also das wesentliche Motiv für die Benachteiligung sein.

Merksatz

Entscheidend ist das wesentliche Motiv der Benachteiligung, nicht allein ihre zeitliche Nähe zur Rechtsausübung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea ist seit zwei Monaten bei einer Druckerei angestellt. 3Sie fordert vom Inhaber die Zahlung ihres seit zwei Wochen fälligen, vertraglich vereinbarten Lohns. 2Der Inhaber kündigt ihr daraufhin ordentlich; 4sein einziger Grund dafür ist ihre Lohnforderung.

Trifft „Maßregelungsverbot“ hier zu?

„Maßregelungsverbot“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    Lea ist Arbeitnehmerin und der Inhaber ihr Arbeitgeber.
    erfüllt
  2. 2
    Benachteiligung bei einer Vereinbarung oder Maßnahme
    Die Kündigung ist eine Maßnahme, die Lea durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes benachteiligt.
    erfüllt
  3. 3
    Zulässige Ausübung eigener Rechte
    Lea darf die Zahlung ihres fälligen Lohns verlangen.
    erfüllt
  4. 4
    Rechtsausübung als tragender Beweggrund
    Die zulässige Lohnforderung ist das alleinige Motiv der Kündigung.
    erfüllt
BFall B

1Lea ist seit zwei Monaten bei einer Druckerei angestellt. 3Sie fordert vom Inhaber die Zahlung ihres seit zwei Wochen fälligen, vertraglich vereinbarten Lohns. 2Der Inhaber kündigt ihr ordentlich, weil er mit ihren wiederholt fehlerhaften Arbeitsergebnissen unzufrieden ist. Diese Kündigung hatte er bereits vor ihrer Lohnforderung endgültig beschlossen und schriftlich vorbereitet.

Trifft „Maßregelungsverbot“ hier zu?

„Maßregelungsverbot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtsausübung als tragender Beweggrund

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    Lea ist Arbeitnehmerin und der Inhaber ihr Arbeitgeber.
    erfüllt
  2. 2
    Benachteiligung bei einer Vereinbarung oder Maßnahme
    Die Kündigung ist eine Maßnahme, die Lea durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes benachteiligt.
    erfüllt
  3. 3
    Zulässige Ausübung eigener Rechte
    Lea darf die Zahlung ihres fälligen Lohns verlangen.
    erfüllt
  4. 4
    Rechtsausübung als tragender Beweggrund
    Grund der bereits zuvor beschlossenen Kündigung sind allein die Arbeitsergebnisse, nicht die Lohnforderung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDas Verbot wird nur auf einseitige Maßnahmen wie Kündigungen angewendet, nicht aber auf Vereinbarungen.

RichtigAuch eine Vereinbarung kann gegen das Verbot verstoßen, wenn sie den Arbeitnehmer wegen seiner zulässigen Rechtsausübung benachteiligt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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