Definitionen
Materielle Auflösungslage
Öffentliches RechtEine materielle Auflösungslage liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll verfolgen kann. Eine rechnerische Mehrheit schließt dies nicht aus, wenn sie politisch nicht mehr verlässlich ist; der bloße Wunsch nach Neuwahlen genügt nicht.
Entscheidend ist die politische Verlässlichkeit der parlamentarischen Mehrheit, nicht allein ihre rechnerische Größe.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Regierungsfraktionen verfügen über 340 der 630 Sitze im Bundestag. 40 ihrer Abgeordneten erklären, die Regierung künftig nicht mehr zu unterstützen und alle zentralen Vorhaben des Bundeskanzlers abzulehnen. Auch sämtliche Oppositionsabgeordneten kündigen an, diese Vorhaben abzulehnen.
Trifft „Materielle Auflösungslage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltParlamentarisch verursachte Beeinträchtigung der HandlungsfähigkeitDer Entzug parlamentarischer Unterstützung beeinträchtigt die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers.
- 2erfülltKeine sinnvoll verfolgbare Politik mit stetigem MehrheitsvertrauenFür seine zentralen Vorhaben verbleiben dem Bundeskanzler nur 300 von 630 Abgeordneten, ohne Aussicht auf Unterstützung durch andere.
Die Regierungsfraktionen verfügen über 340 der 630 Sitze im Bundestag. 140 ihrer Abgeordneten lehnen gemeinsam mit sämtlichen Oppositionsabgeordneten einen einzelnen Gesetzentwurf der Regierung zu einer Steueränderung ab. Bei allen anderen Vorhaben stimmen die 340 Abgeordneten weiterhin für die Regierung und erklären, an der Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzler festzuhalten.
Trifft „Materielle Auflösungslage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltParlamentarisch verursachte Beeinträchtigung der HandlungsfähigkeitDie parlamentarischen Kräfteverhältnisse verhindern die Umsetzung eines einzelnen politischen Vorhabens.
- 2fehltKeine sinnvoll verfolgbare Politik mit stetigem MehrheitsvertrauenDie Niederlage bei einem einzelnen Vorhaben beseitigt hier nicht die ansonsten fortbestehende verlässliche Unterstützung durch die Mehrheit.
Typische Fehler
FehlerDer Wunsch des Bundeskanzlers nach Neuwahlen wird bereits als ausreichender Grund für eine materielle Auflösungslage behandelt.
RichtigEin bloßer Neuwahlwunsch genügt nicht; erforderlich ist die beschriebene Beeinträchtigung der parlamentarisch gestützten Handlungsfähigkeit.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema