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Materielle Auflösungslage

Öffentliches Recht

Eine materielle Auflösungslage liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll verfolgen kann. Eine rechnerische Mehrheit schließt dies nicht aus, wenn sie politisch nicht mehr verlässlich ist; der bloße Wunsch nach Neuwahlen genügt nicht.

Merksatz

Entscheidend ist die politische Verlässlichkeit der parlamentarischen Mehrheit, nicht allein ihre rechnerische Größe.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Regierungsfraktionen verfügen über 340 der 630 Sitze im Bundestag. 40 ihrer Abgeordneten erklären, die Regierung künftig nicht mehr zu unterstützen und alle zentralen Vorhaben des Bundeskanzlers abzulehnen. Auch sämtliche Oppositionsabgeordneten kündigen an, diese Vorhaben abzulehnen.

Trifft „Materielle Auflösungslage“ hier zu?

„Materielle Auflösungslage“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Parlamentarisch verursachte Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit
    Der Entzug parlamentarischer Unterstützung beeinträchtigt die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers.
    erfüllt
  2. 2
    Keine sinnvoll verfolgbare Politik mit stetigem Mehrheitsvertrauen
    Für seine zentralen Vorhaben verbleiben dem Bundeskanzler nur 300 von 630 Abgeordneten, ohne Aussicht auf Unterstützung durch andere.
    erfüllt
BFall B

Die Regierungsfraktionen verfügen über 340 der 630 Sitze im Bundestag. 140 ihrer Abgeordneten lehnen gemeinsam mit sämtlichen Oppositionsabgeordneten einen einzelnen Gesetzentwurf der Regierung zu einer Steueränderung ab. Bei allen anderen Vorhaben stimmen die 340 Abgeordneten weiterhin für die Regierung und erklären, an der Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzler festzuhalten.

Trifft „Materielle Auflösungslage“ hier zu?

„Materielle Auflösungslage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine sinnvoll verfolgbare Politik mit stetigem Mehrheitsvertrauen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Parlamentarisch verursachte Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit
    Die parlamentarischen Kräfteverhältnisse verhindern die Umsetzung eines einzelnen politischen Vorhabens.
    erfüllt
  2. 2
    Keine sinnvoll verfolgbare Politik mit stetigem Mehrheitsvertrauen
    Die Niederlage bei einem einzelnen Vorhaben beseitigt hier nicht die ansonsten fortbestehende verlässliche Unterstützung durch die Mehrheit.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDer Wunsch des Bundeskanzlers nach Neuwahlen wird bereits als ausreichender Grund für eine materielle Auflösungslage behandelt.

RichtigEin bloßer Neuwahlwunsch genügt nicht; erforderlich ist die beschriebene Beeinträchtigung der parlamentarisch gestützten Handlungsfähigkeit.

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