Definitionen
Materiell-rechtliche Einwendung
§ 194 BGB · ZivilrechtEine materiell-rechtliche Einwendung im weiteren Sinne ist ein Umstand des materiellen Rechts, der den geltend gemachten Anspruch von Anfang an ausschließt (rechtshindernde Einwendung), nachträglich vernichtet (rechtsvernichtende Einwendung) oder dessen Durchsetzbarkeit vorübergehend oder dauerhaft hemmt (rechtshemmende Einwendung, sog. Einrede), ohne dass es einer gesonderten Geltendmachung durch Klage bedarf. Rechtshindernde und rechtsvernichtende Einwendungen sind bei feststehendem Sachverhalt von Amts wegen zu berücksichtigen; Einreden muss der Schuldner geltend machen.
Auch ein fortbestehender Anspruch kann wegen einer Einwendung nicht durchsetzbar sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara kauft von Leon einen Schreibtisch für 200 Euro und erhält ihn sofort. Sie überweist Leon anschließend 200 Euro mit dem Vermerk „Kaufpreis Schreibtisch“, und das Geld wird seinem Konto gutgeschrieben. Später verlangt Leon vor Gericht nochmals die 200 Euro für den Schreibtisch. Mara legt dort den Überweisungsbeleg vor und weist auf ihre Zahlung hin.
Trifft „Materiell-rechtliche Einwendung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUmstand des materiellen RechtsDie Zahlung ist ein Vorgang, dessen Wirkung sich nach dem materiellen Schuldrecht richtet.
- 2erfülltAnspruch ausgeschlossen, vernichtet oder in seiner Durchsetzbarkeit gehemmtDie vollständige Zahlung lässt den geltend gemachten Kaufpreisanspruch durch Erfüllung erlöschen.
- 3erfülltKeine gesonderte Klage erforderlichDie Zahlung wird im laufenden Verfahren berücksichtigt, ohne dass Mara selbst klagen muss.
Mara kauft von Leon einen Schreibtisch für 200 Euro und einen Stuhl für 80 Euro und erhält beide Möbel sofort. 1Sie überweist Leon ausschließlich 80 Euro mit dem Vermerk „Kaufpreis Stuhl“, und das Geld wird seinem Konto gutgeschrieben. Leon verlangt vor Gericht die noch unbezahlten 200 Euro für den Schreibtisch. 3Mara legt dort den Beleg über ihre Zahlung für den Stuhl vor.
Trifft „Materiell-rechtliche Einwendung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUmstand des materiellen RechtsAuch die Zahlung auf den Stuhl ist ein materiell-rechtlicher Vorgang.
- 2fehltAnspruch ausgeschlossen, vernichtet oder in seiner Durchsetzbarkeit gehemmtDie ausdrücklich dem Stuhl zugeordnete Zahlung berührt den geltend gemachten Kaufpreisanspruch für den Schreibtisch nicht.
- 3erfülltKeine gesonderte Klage erforderlichMara kann die Zahlung im laufenden Verfahren vortragen, ohne dafür eine eigene Klage erheben zu müssen.
Typische Fehler
FehlerAuch einer Einrede wird die Wirkung zugeschrieben, den Anspruch zum Erlöschen zu bringen.
RichtigEine Einrede betrifft nur die Durchsetzbarkeit; der Anspruch bleibt bestehen.
FehlerEine Einrede wird berücksichtigt, obwohl der Schuldner sie nicht geltend gemacht hat.
RichtigEinreden muss der Schuldner geltend machen; rechtshindernde und rechtsvernichtende Einwendungen berücksichtigt das Gericht bei feststehendem Sachverhalt von Amts wegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema