Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen

Mangel an Urteilsvermögen

§ 138 Abs. 2 BGB; § 291 Abs. 1 StGB · Strafrecht

Ein Mangel an Urteilsvermögen liegt vor, wenn der betroffenen Person in erheblichem Maß die Fähigkeit fehlt, sich beim rechtsgeschäftlichen Handeln von vernünftigen Beweggründen leiten zu lassen oder die beiderseitigen Leistungen und die wirtschaftlichen Folgen des Geschäfts richtig zu bewerten. Er beruht häufig auf einer Verstandesschwäche.

Merksatz

Nicht jede Schwäche beim Bewerten genügt; die Bewertungsfähigkeit muss in erheblichem Maß fehlen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die erwachsene Anna hat eine dauerhaft verminderte geistige Leistungsfähigkeit, kann aber frei eigene Entscheidungen treffen. Sie möchte eine Waschmaschine in Raten kaufen. Wegen ihrer Beeinträchtigung kann sie trotz verständlicher Erklärung weder den Wert der Maschine mit dem Gesamtpreis vergleichen noch die finanzielle Belastung durch die Raten erfassen.

Trifft „Mangel an Urteilsvermögen“ hier zu?

„Mangel an Urteilsvermögen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beeinträchtigte Fähigkeit zur vernünftigen Bewertung des Geschäfts
    Anna kann Leistung, Gegenleistung und wirtschaftliche Folgen des Geschäfts nicht richtig bewerten.
    erfüllt
  2. 2
    Erhebliches Ausmaß
    Die Bewertung gelingt ihr in keinem wesentlichen Punkt, die Beeinträchtigung ist daher erheblich.
    erfüllt
BFall B

Der erwachsene Ben hat eine leichte Rechenschwäche. Er möchte eine Waschmaschine in Raten kaufen. 1Beim Zusammenrechnen der Raten verrechnet er sich um wenige Euro. Den Wert der Maschine, den ungefähren Gesamtpreis und die monatliche Belastung durch die Raten schätzt er im Übrigen zutreffend ein.

Trifft „Mangel an Urteilsvermögen“ hier zu?

„Mangel an Urteilsvermögen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erhebliches Ausmaß

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beeinträchtigte Fähigkeit zur vernünftigen Bewertung des Geschäfts
    Seine Bewertung des Geschäfts ist in einem Punkt beeinträchtigt.
    erfüllt
  2. 2
    Erhebliches Ausmaß
    Im Wesentlichen bewertet Ben das Geschäft zutreffend; die Beeinträchtigung ist nicht erheblich.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus einem wirtschaftlich ungünstigen Vertrag wird unmittelbar auf einen Mangel an Urteilsvermögen geschlossen.

RichtigEin ungünstiger Vertragsinhalt allein genügt nicht; der Person muss die Fähigkeit zur richtigen Bewertung des Geschäfts in erheblichem Maß fehlen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.