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Maklervertrag

§ 652 BGB · Zivilrecht

Der Maklervertrag ist ein Vertrag, durch den der Auftraggeber für den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für dessen Vermittlung einen erfolgsabhängigen Maklerlohn verspricht. Der Makler ist grundsätzlich nicht zum Tätigwerden verpflichtet; der Lohnanspruch setzt voraus, dass der Hauptvertrag infolge der Maklertätigkeit zustande kommt. Die Vergütungshöhe richtet sich nach der Vereinbarung, andernfalls nach einer bestehenden Taxe oder, wenn eine solche fehlt, nach der üblichen Vergütung.

Merksatz

Der Makler erhält seinen Lohn grundsätzlich für den verursachten Vertragsschluss, nicht für seine bloßen Bemühungen.

Was trennt Maklervertrag und Dienstvertrag?Links steht der einfache Maklervertrag ohne zusätzliche Tätigkeitspflicht. Rechts steht der Dienstvertrag mit einer Pflicht zur Leistung der vereinbarten Dienste.
Maklervertrag
Dienstvertrag
Tätigkeitspflicht
Grundsätzlich keine Pflicht zum Tätigwerden.
Die vereinbarten Dienste müssen geleistet werden.
Vergütungsgrund
Durch die Maklertätigkeit verursachter Abschluss des Hauptvertrages.
Leistung der vereinbarten Dienste, ohne einen bestimmten Erfolg zu schulden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Nora und Makler Ben vereinbaren, dass Ben den Verkauf von Noras Lagerhalle vermitteln soll. 2Nora sagt Ben drei Prozent des Kaufpreises zu, falls durch seine Vermittlung ein Kauf zustande kommt. Ben darf selbst entscheiden, ob er tätig wird.

Trifft „Maklervertrag“ hier zu?

„Maklervertrag“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nachweis oder Vermittlung als Vertragsgegenstand
    Gegenstand der Vereinbarung ist die Vermittlung eines Kaufvertrages.
    erfüllt
  2. 2
    Versprechen einer erfolgsabhängigen Vergütung
    Nora verspricht eine Vergütung, die vom Abschluss eines durch Ben vermittelten Kaufvertrages abhängt.
    erfüllt
BFall B

1Nora und Ben vereinbaren, dass Ben den Verkauf von Noras Lagerhalle vermitteln soll. Ben verpflichtet sich, Käufer zu suchen und Gespräche mit Interessenten zu führen. Für jede Arbeitsstunde schuldet Nora ihm 80 Euro, unabhängig davon, ob ein Kauf zustande kommt; weitere Zahlungen sind ausgeschlossen.

Trifft „Maklervertrag“ hier zu?

„Maklervertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Versprechen einer erfolgsabhängigen Vergütung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nachweis oder Vermittlung als Vertragsgegenstand
    Die vereinbarte Tätigkeit ist auf die Vermittlung eines Kaufvertrages gerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Versprechen einer erfolgsabhängigen Vergütung
    Nora vergütet ausschließlich den Zeitaufwand unabhängig vom Vermittlungserfolg; vereinbart ist ein Dienstvertrag.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus dem Abschluss des Maklervertrags wird ohne Weiteres eine Pflicht des Maklers zur Suche nach Vertragspartnern abgeleitet.

RichtigBeim einfachen Maklervertrag besteht grundsätzlich keine Tätigkeitspflicht; eine solche muss zusätzlich vereinbart werden.

Rechtsfolge falsch

FehlerDem Makler wird ohne entsprechende Vereinbarung zusätzlich Ersatz seiner Fahrtkosten oder Anzeigenkosten zugesprochen.

RichtigAufwendungsersatz setzt eine Vereinbarung voraus; diese kann auch bei ausbleibendem Hauptvertrag einen Ersatzanspruch begründen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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