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Mandatsrelevanz

Art. 41 GG · Öffentliches Recht

Mandatsrelevanz bezeichnet im Wahlprüfungsrecht die mögliche Auswirkung eines Wahlfehlers auf die Sitzverteilung im Parlament. Sie liegt vor, wenn der Fehler die Sitzverteilung beeinflusst hat oder nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit eines solchen Einflusses besteht.

Merksatz

Eine andere Sitzverteilung muss nicht feststehen; ihre konkrete Möglichkeit kann genügen.

Wo steht die Mandatsrelevanz in der Prüfung?Gezeigt ist ein Ausschnitt der Wahlprüfung. Erst nach der Feststellung eines Wahlfehlers stellt sich die Frage seiner Mandatsrelevanz.
  1. 1
    Wahlfehler
    Zunächst wird geprüft, ob bei der Wahl ein rechtlicher Fehler vorliegt.
  2. 2
    Mandatsrelevanz
    Anschließend wird geprüft, ob der Fehler die Sitzverteilung beeinflusst hat oder beeinflusst haben kann.
  1. 1
    Wahlfehler Zunächst wird geprüft, ob bei der Wahl ein rechtlicher Fehler vorliegt.
  2. 2
    Mandatsrelevanz Anschließend wird geprüft, ob der Fehler die Sitzverteilung beeinflusst hat oder beeinflusst haben kann.
Mandatsrelevanz

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Bei der Auszählung einer Bundestagswahl werden 1.000 gültige Zweitstimmen für Partei A irrtümlich für Partei B gezählt. Diese Zahlen werden in das amtliche Wahlergebnis übernommen. 2Eine vollständige Kontrollrechnung mit den richtigen Zahlen ergibt für A 79 statt 78 Sitze und für B 81 statt 82 Sitze.

Trifft „Mandatsrelevanz“ hier zu?

„Mandatsrelevanz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wahlfehler
    Gültige Stimmen wurden der falschen Partei zugerechnet.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächlicher oder konkret möglicher Einfluss auf die Sitzverteilung
    Die richtigen Zahlen führen zu einer anderen Verteilung der Parlamentssitze.
    erfüllt
BFall B

1Bei der Auszählung einer Bundestagswahl werden 1.000 gültige Zweitstimmen für Partei A irrtümlich für Partei B gezählt. Diese Zahlen werden in das amtliche Wahlergebnis übernommen. Eine vollständige Kontrollrechnung mit den richtigen Zahlen ergibt dieselbe Sitzverteilung und dieselben gewählten Personen wie das amtliche Ergebnis.

Trifft „Mandatsrelevanz“ hier zu?

„Mandatsrelevanz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tatsächlicher oder konkret möglicher Einfluss auf die Sitzverteilung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wahlfehler
    Gültige Stimmen wurden der falschen Partei zugerechnet.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächlicher oder konkret möglicher Einfluss auf die Sitzverteilung
    Die vollständige Kontrollrechnung schließt hier eine andere Sitzverteilung oder personelle Zusammensetzung aus.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine veränderte Stimmenzahl wird bereits mit einer veränderten Sitzverteilung gleichgesetzt.

RichtigEntscheidend ist der mögliche Einfluss auf die Parlamentssitze, nicht allein eine Änderung der Stimmenzahlen.

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