Definitionen
Mahnung
§ 286 I BGB · ZivilrechtDie Mahnung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen, durch die der Gläubiger unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er die Leistung ernsthaft und endgültig verlangt.
Der Schuldner muss die Aufforderung nicht akzeptieren, sie muss ihm aber zugehen.
- ZuerstFälligkeitDie geschuldete Leistung wird fällig.
- DanachZugang der MahnungDie Aufforderung geht dem Schuldner nach Fälligkeit zu.
- Fälligkeit Die geschuldete Leistung wird fällig.
- Zugang der Mahnung Die Aufforderung geht dem Schuldner nach Fälligkeit zu.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna hat bei Ben ein Buch für 20 Euro gekauft und mitgenommen; den sofort zu zahlenden Preis hat sie noch nicht bezahlt. Am nächsten Tag schickt Ben Anna einen Brief, in dem er die sofortige Zahlung der offenen 20 Euro für das Buch verlangt. Anna nimmt den Brief aus ihrem Briefkasten und liest ihn.
Trifft „Mahnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinseitige ErklärungBen erklärt sein Verlangen einseitig, ohne dass Anna zustimmen muss.
- 2erfülltZugang beim SchuldnerSpätestens mit dem Lesen ist Anna die Erklärung zugegangen.
- 3erfülltLeistungsaufforderung des Gläubigers an den SchuldnerBen fordert als Verkäufer von Anna den noch geschuldeten Kaufpreis.
- 4erfülltUnmissverständliches, ernsthaftes und endgültiges LeistungsverlangenDas Verlangen nach sofortiger Zahlung lässt eindeutig erkennen, dass Ben die Leistung ernsthaft einfordert.
Anna hat bei Ben ein Buch für 20 Euro gekauft und mitgenommen; den sofort zu zahlenden Preis hat sie noch nicht bezahlt. Am nächsten Tag schickt Ben Anna einen Brief, in dem er die sofortige Zahlung der offenen 20 Euro für das Buch verlangt. Der Brief geht auf dem Postweg verloren und erreicht Anna nicht.
Trifft „Mahnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinseitige ErklärungBen gibt seine Erklärung einseitig ab, ohne dass Anna daran mitwirken muss.
- 2fehltZugang beim SchuldnerDer verlorene Brief geht Anna nicht zu.
- 3erfülltLeistungsaufforderung des Gläubigers an den SchuldnerBen richtet die Aufforderung zur Zahlung des geschuldeten Kaufpreises an Anna.
- 4erfülltUnmissverständliches, ernsthaftes und endgültiges LeistungsverlangenDer Inhalt des Briefes enthält ein eindeutiges und ernsthaftes Zahlungsverlangen.
Typische Fehler
FehlerEine Zahlungsaufforderung wird nur dann als Mahnung anerkannt, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet ist.
RichtigDas Wort „Mahnung“ ist nicht erforderlich; entscheidend ist das unmissverständliche und ernsthafte Verlangen nach der geschuldeten Leistung.
FehlerAus einer wirksamen Mahnung und der ausbleibenden Leistung wird ohne Weiteres auf Verzug geschlossen.
RichtigZusätzlich ist zu prüfen, ob der Schuldner die Nichtleistung zu vertreten hat; andernfalls tritt insoweit kein Verzug ein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata