Definitionen
Machtbereich des Empfängers
§ 130 Abs. 1 BGB · ZivilrechtEine Willenserklärung befindet sich im Machtbereich des Empfängers, wenn sie einen räumlichen oder persönlichen Empfangsbereich erreicht hat, der ihm zugeordnet ist, etwa seinen Briefkasten oder einen Empfangsboten. Für ihren Zugang unter Abwesenden muss außerdem unter gewöhnlichen Verhältnissen mit der Kenntnisnahme zu rechnen sein; eine frühere tatsächliche Kenntnisnahme genügt ebenfalls.
Eine Erklärung im Machtbereich des Empfängers ist nicht notwendig schon zugegangen.
- 1Gelangen in den MachtbereichDie Erklärung erreicht einen räumlichen oder persönlichen Empfangsbereich, der dem Empfänger zugeordnet ist.
- 2ZugangszeitpunktMaßgeblich ist die gewöhnlich zu erwartende Kenntnisnahme oder eine frühere tatsächliche Kenntnisnahme.
- 1Gelangen in den Machtbereich Die Erklärung erreicht einen räumlichen oder persönlichen Empfangsbereich, der dem Empfänger zugeordnet ist.
- 2Zugangszeitpunkt Maßgeblich ist die gewöhnlich zu erwartende Kenntnisnahme oder eine frühere tatsächliche Kenntnisnahme.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Lena besitzt einen eigenen, mit ihrem Namen beschrifteten Briefkasten an ihrer Wohnung. 1Ein Händler wirft am Montag um 10 Uhr einen an sie gerichteten Brief hinein, in dem er ihr ein Fahrrad für 200 Euro zum Kauf anbietet.
Trifft „Machtbereich des Empfängers“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErreichen eines räumlichen oder persönlichen EmpfangsbereichsDurch den Einwurf erreicht der Brief eine zur Entgegennahme von Post bestimmte Einrichtung.
- 2erfülltZuordnung dieses Empfangsbereichs zum EmpfängerLenas eigener Briefkasten ist ihr als Empfangseinrichtung zugeordnet.
Lena und ihr Nachbar Paul haben getrennte, mit ihren jeweiligen Namen beschriftete Briefkästen. 1Ein Händler wirft einen an Lena gerichteten Brief, in dem er ihr ein Fahrrad für 200 Euro zum Kauf anbietet, in Pauls verschlossenen Briefkasten. Nur Paul hat einen Schlüssel zu diesem Kasten und nimmt auch sonst keine Briefe für Lena entgegen.
Trifft „Machtbereich des Empfängers“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErreichen eines räumlichen oder persönlichen EmpfangsbereichsAuch Pauls Briefkasten ist eine zur Entgegennahme von Post bestimmte Einrichtung.
- 2fehltZuordnung dieses Empfangsbereichs zum EmpfängerPauls Briefkasten ist Lena nicht zugeordnet, und Paul ist auch nicht ihr Empfangsbote.
2Lena besitzt einen eigenen, mit ihrem Namen beschrifteten Briefkasten an ihrer Wohnung. 1Am Montag um 23 Uhr wirft ein Händler dort einen an Lena gerichteten Brief ein, in dem er ihr ein Fahrrad für 200 Euro zum Kauf anbietet. Lena erwartet keine nächtliche Post und liest den Brief erst am nächsten Morgen.
Trifft „Machtbereich des Empfängers“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErreichen eines räumlichen oder persönlichen EmpfangsbereichsDer Brief erreicht den Empfangsbereich bereits nachts, obwohl zu dieser Uhrzeit noch nicht mit seiner Kenntnisnahme zu rechnen ist.
- 2erfülltZuordnung dieses Empfangsbereichs zum EmpfängerDer Briefkasten bleibt Lena unabhängig von der Einwurfzeit zugeordnet.
Typische Fehler
FehlerDie Erklärung soll erst mit dem tatsächlichen Lesen in den Machtbereich gelangen.
RichtigEs genügt, dass sie einen dem Empfänger zugeordneten Empfangsbereich erreicht; tatsächliches Lesen ist hierfür nicht erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema