Definitionen
Luxusaufwendungen
§§ 994, 996 BGB · ZivilrechtLuxusaufwendungen sind Verwendungen auf eine Sache, die weder notwendig sind noch den objektiven Sachwert der Sache erhöhen. Sie dienen häufig dem besonderen Geschmack oder den persönlichen Vorlieben des Verwenders und sind im Rahmen des Verwendungsersatzes grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Persönlicher Geschmack allein macht eine Ausgabe noch nicht zur Luxusaufwendung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara kauft ein gestohlenes, unbeschädigtes Fahrrad und kann den Diebstahl nicht erkennen. Weil ihr Neonpink gefällt, 1bezahlt sie eine neue Lackierung des Rahmens in dieser Farbe. 2Das Fahrrad fährt vor und nach der Lackierung gleich gut; der Rahmen war schon vorher vollständig vor Rost geschützt. Bei der späteren Rückgabe an den Eigentümer 3liegt der Marktpreis wegen der neuen Farbe um 50 Euro niedriger als ohne sie.
Trifft „Luxusaufwendungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwendung auf eine SacheDie bezahlte Lackierung ist eine Vermögensaufwendung zur Veränderung des Fahrrads.
- 2erfülltKeine notwendige VerwendungDie zusätzliche Lackierung ist für die Erhaltung und den Gebrauch des intakten Fahrrads nicht erforderlich.
- 3erfülltKeine objektive Erhöhung des SachwertsDie Lackierung erhöht den objektiven Sachwert nicht, sondern mindert ihn.
Mara kauft ein gestohlenes, unbeschädigtes Fahrrad und kann den Diebstahl nicht erkennen. Weil ihr Neonpink gefällt, 1bezahlt sie eine neue Lackierung des Rahmens in dieser Farbe. 2Das Fahrrad fährt vor und nach der Lackierung gleich gut; der Rahmen war schon vorher vollständig vor Rost geschützt. Bei der späteren Rückgabe an den Eigentümer liegt der Marktpreis wegen der neuen Farbe um 50 Euro höher als ohne sie.
Trifft „Luxusaufwendungen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerwendung auf eine SacheDie bezahlte Lackierung ist eine Vermögensaufwendung zur Veränderung des Fahrrads.
- 2erfülltKeine notwendige VerwendungDie zusätzliche Lackierung ist für die Erhaltung und den Gebrauch des intakten Fahrrads nicht erforderlich.
- 3fehltKeine objektive Erhöhung des SachwertsDie Lackierung erhöht den Marktpreis und ist deshalb eine nützliche Verwendung.
Typische Fehler
FehlerJede nicht notwendige Verwendung wird als Luxusaufwendung eingeordnet.
RichtigNicht notwendige Verwendungen sind keine Luxusaufwendungen, wenn sie den objektiven Sachwert erhöhen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata