Definitionen
Löschungsbewilligung
§ 19 GBO · ZivilrechtDie Löschungsbewilligung ist die verfahrensrechtliche Erklärung des von der Löschung Betroffenen gegenüber dem Grundbuchamt, mit der er die Löschung eines Rechts im Grundbuch bewilligt (§ 19 GBO); sie bedarf der Form des § 29 GBO. Sie ist von der materiellrechtlichen Aufgabeerklärung nach § 875 BGB zu unterscheiden, die zusammen mit der Löschung zur Aufhebung eines beschränkten dinglichen Rechts führt, in der Praxis aber regelmäßig in der Löschungsbewilligung mitenthalten ist.
Die Erklärung erlaubt die Löschung im Grundbuch, hebt das Recht aber nicht selbst auf.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Im Grundbuch ist für Ben ein Wegerecht an Annas Grundstück eingetragen. Ben erklärt dem Grundbuchamt in einer Urkunde mit notariell beglaubigter Unterschrift, dass der Eintrag über sein Wegerecht gelöscht werden darf.
Trifft „Löschungsbewilligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfahrensrechtliche ErklärungBen gibt eine Erklärung für das Grundbuchverfahren ab.
- 2erfülltErklärung des Betroffenen an das GrundbuchamtBen ist Inhaber des zu löschenden Rechts und richtet seine Erklärung an das Grundbuchamt.
- 3erfülltBewilligung der Löschung eines GrundbuchrechtsBen erlaubt die Löschung seines eingetragenen Wegerechts.
- 4erfülltNachweis in der Form des § 29 GBODie notarielle Beglaubigung der Unterschrift genügt für den erforderlichen urkundlichen Nachweis.
Im Grundbuch ist für Ben ein Wegerecht an Annas Grundstück eingetragen. Carla hat keine Rechte an dem Grundstück. 1Sie erklärt dem Grundbuchamt im eigenen Namen 4in einer Urkunde mit notariell beglaubigter Unterschrift, 3dass der Eintrag über Bens Wegerecht gelöscht werden darf.
Trifft „Löschungsbewilligung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfahrensrechtliche ErklärungCarla gibt eine Erklärung für das Grundbuchverfahren ab.
- 2fehltErklärung des Betroffenen an das GrundbuchamtCarla ist nicht Inhaberin des zu löschenden Rechts und handelt auch nicht für Ben.
- 3erfülltBewilligung der Löschung eines GrundbuchrechtsDie Erklärung ist ihrem Inhalt nach auf die Erlaubnis zur Löschung des eingetragenen Wegerechts gerichtet.
- 4erfülltNachweis in der Form des § 29 GBODie Erklärung ist durch eine Urkunde mit notariell beglaubigter Unterschrift nachgewiesen.
Typische Fehler
FehlerBereits mit der Erteilung der Löschungsbewilligung wird das dingliche Recht als aufgehoben behandelt.
RichtigDie Bewilligung allein hebt das Recht nicht auf; grundsätzlich müssen die materiellrechtliche Aufgabeerklärung und die Löschung hinzukommen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema