Definitionen
Lizenzanalogie
§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG · ZivilrechtDie Lizenzanalogie ist eine Methode zur Berechnung des Schadensersatzes bei Verletzung eines Immaterialgüterrechts, bei der als Schaden derjenige Betrag angesetzt wird, den der Verletzer als angemessene Lizenzgebühr hätte zahlen müssen, wenn er die Nutzung des Schutzrechts ordnungsgemäß lizenziert hätte; sie stellt eine der drei anerkannten Berechnungsmethoden des Schadens neben dem konkreten Schaden und der Herausgabe des Verletzergewinns dar.
Entscheidend ist die angemessene Vergütung für die Nutzung, nicht ein tatsächlich geschlossener Lizenzvertrag.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Fotografin nimmt ein Foto auf. 2Ein Unternehmen verwendet dieses Foto ohne ihre Erlaubnis und trotz ihres ausdrücklichen Verbots auf seiner Werbeseite. 1Als Ersatz verlangt sie den Betrag, 3den vernünftige Vertragspartner für die Erlaubnis zu genau dieser Nutzung vereinbart hätten.
Trifft „Lizenzanalogie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBerechnung des SchadensersatzesDie Fotografin bestimmt die Höhe ihrer Schadensersatzforderung.
- 2erfülltVerletzung eines ImmaterialgüterrechtsDie unerlaubte Verwendung verletzt das geschützte Recht der Fotografin an ihrem Foto.
- 3erfülltHypothetische angemessene Lizenzgebühr als MaßstabMaßstab ist die angemessene Vergütung für eine gedachte Erlaubnis zur tatsächlichen Nutzung.
Eine Fotografin nimmt ein Foto auf. 2Ein Unternehmen verwendet dieses Foto ohne ihre Erlaubnis und trotz ihres ausdrücklichen Verbots auf seiner Werbeseite. Durch die Verwendung des Fotos hat das Unternehmen nach Abzug aller Kosten nachweislich 600 Euro zusätzlich verdient. 1Die Fotografin berechnet ihre Ersatzforderung ausschließlich nach diesem Gewinn.
Trifft „Lizenzanalogie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBerechnung des SchadensersatzesDie Fotografin bestimmt die Höhe ihrer Schadensersatzforderung.
- 2erfülltVerletzung eines ImmaterialgüterrechtsDie unerlaubte Verwendung verletzt das geschützte Recht der Fotografin an ihrem Foto.
- 3fehltHypothetische angemessene Lizenzgebühr als MaßstabDie Forderung richtet sich nach dem erzielten Verletzergewinn und nicht nach einer gedachten Lizenzgebühr.
Typische Fehler
FehlerBei Wahl der Lizenzanalogie wird das Verschulden nicht mehr geprüft.
RichtigSchadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG erfordert auch bei dieser Berechnungsmethode Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
FehlerDie einseitige Preisvorstellung des Rechteinhabers wird ohne weitere Prüfung als Schadensbetrag übernommen.
RichtigMaßgeblich ist die angemessene Vergütung für die konkrete Nutzung, nicht allein die Forderung des Rechteinhabers.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema