Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen

Lizenzanalogie

§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG · Zivilrecht

Die Lizenzanalogie ist eine Methode zur Berechnung des Schadensersatzes bei Verletzung eines Immaterialgüterrechts, bei der als Schaden derjenige Betrag angesetzt wird, den der Verletzer als angemessene Lizenzgebühr hätte zahlen müssen, wenn er die Nutzung des Schutzrechts ordnungsgemäß lizenziert hätte; sie stellt eine der drei anerkannten Berechnungsmethoden des Schadens neben dem konkreten Schaden und der Herausgabe des Verletzergewinns dar.

Merksatz

Entscheidend ist die angemessene Vergütung für die Nutzung, nicht ein tatsächlich geschlossener Lizenzvertrag.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Fotografin nimmt ein Foto auf. 2Ein Unternehmen verwendet dieses Foto ohne ihre Erlaubnis und trotz ihres ausdrücklichen Verbots auf seiner Werbeseite. 1Als Ersatz verlangt sie den Betrag, 3den vernünftige Vertragspartner für die Erlaubnis zu genau dieser Nutzung vereinbart hätten.

Trifft „Lizenzanalogie“ hier zu?

„Lizenzanalogie“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Berechnung des Schadensersatzes
    Die Fotografin bestimmt die Höhe ihrer Schadensersatzforderung.
    erfüllt
  2. 2
    Verletzung eines Immaterialgüterrechts
    Die unerlaubte Verwendung verletzt das geschützte Recht der Fotografin an ihrem Foto.
    erfüllt
  3. 3
    Hypothetische angemessene Lizenzgebühr als Maßstab
    Maßstab ist die angemessene Vergütung für eine gedachte Erlaubnis zur tatsächlichen Nutzung.
    erfüllt
BFall B

Eine Fotografin nimmt ein Foto auf. 2Ein Unternehmen verwendet dieses Foto ohne ihre Erlaubnis und trotz ihres ausdrücklichen Verbots auf seiner Werbeseite. Durch die Verwendung des Fotos hat das Unternehmen nach Abzug aller Kosten nachweislich 600 Euro zusätzlich verdient. 1Die Fotografin berechnet ihre Ersatzforderung ausschließlich nach diesem Gewinn.

Trifft „Lizenzanalogie“ hier zu?

„Lizenzanalogie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Hypothetische angemessene Lizenzgebühr als Maßstab

An der Definition geprüft

  1. 1
    Berechnung des Schadensersatzes
    Die Fotografin bestimmt die Höhe ihrer Schadensersatzforderung.
    erfüllt
  2. 2
    Verletzung eines Immaterialgüterrechts
    Die unerlaubte Verwendung verletzt das geschützte Recht der Fotografin an ihrem Foto.
    erfüllt
  3. 3
    Hypothetische angemessene Lizenzgebühr als Maßstab
    Die Forderung richtet sich nach dem erzielten Verletzergewinn und nicht nach einer gedachten Lizenzgebühr.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei Wahl der Lizenzanalogie wird das Verschulden nicht mehr geprüft.

RichtigSchadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG erfordert auch bei dieser Berechnungsmethode Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie einseitige Preisvorstellung des Rechteinhabers wird ohne weitere Prüfung als Schadensbetrag übernommen.

RichtigMaßgeblich ist die angemessene Vergütung für die konkrete Nutzung, nicht allein die Forderung des Rechteinhabers.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.