Definitionen
Lucrum cessans
§ 252 BGB · ZivilrechtLucrum cessans bezeichnet den entgangenen Gewinn als Teil des ersatzfähigen Schadens, also den Vermögensvorteil, den der Geschädigte ohne das schädigende Ereignis nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen mit Wahrscheinlichkeit erlangt hätte.
Entscheidend ist ein wahrscheinlich erzielbarer Gewinn, nicht eine bloße Gewinnhoffnung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die selbstständige Sängerin Lea hat für einen bestimmten Abend einen persönlichen Auftritt für 1.000 Euro fest vereinbart. Nach Abzug aller durch einen Ausfall ersparten Ausgaben wären ihr davon 800 Euro geblieben. Auf dem Weg dorthin wird sie von einem unachtsamen Radfahrer angefahren und kann deshalb an diesem Abend nicht singen. Der Auftritt fällt aus, und Lea erhält kein Honorar.
Trifft „Lucrum cessans“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGewinn als VermögensvorteilDie 800 Euro bilden den ausgebliebenen Vermögenszuwachs unter Berücksichtigung ersparter Ausgaben.
- 2erfülltWahrscheinlicher Erwerb ohne das schädigende EreignisDie feste Vereinbarung macht den Gewinn ohne die unfallbedingte Verhinderung wahrscheinlich.
Ben möchte bei einer staatlich genehmigten Lotterie ein Los für einen Euro kaufen; von einer Million Losen gewinnt genau eines 10.000 Euro, alle übrigen bleiben ohne Gewinn. Auf dem Weg zur Annahmestelle wird er von einem unachtsamen Radfahrer angefahren und verpasst dadurch den Annahmeschluss. 1Ben hatte auf einen Überschuss von 9.999 Euro gehofft.
Trifft „Lucrum cessans“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGewinn als VermögensvorteilDer erhoffte Überschuss ist seiner Art nach ein Vermögenszuwachs und kein Verlust vorhandener Werte.
- 2fehltWahrscheinlicher Erwerb ohne das schädigende EreignisBei einer Gewinnchance von eins zu einer Million war der Geldpreis ohne den Unfall nicht wahrscheinlich zu erwarten.
Typische Fehler
FehlerSchadensersatz wird auf die Beschädigung oder den Verlust bereits vorhandener Vermögenswerte beschränkt.
RichtigAuch ein ausgebliebener Gewinn kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum ersatzfähigen Schaden gehören.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema