Definitionen
Konnexität
§ 273 BGB · ZivilrechtKonnexität bezeichnet den rechtlichen Zusammenhang zwischen zwei Forderungen, der insbesondere beim Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB voraussetzt, dass Anspruch und Gegenanspruch aus demselben rechtlichen Verhältnis entstammen.
Die bloße Gegenseitigkeit von Forderungen ersetzt ihren rechtlichen Zusammenhang nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul hat für Mia für vereinbarte 800 Euro ein Zimmer gestrichen, und Mia hat die fertigen, fehlerfreien Arbeiten nach einer Prüfung akzeptiert. 2Während der Malerarbeiten hat Paul aus Unachtsamkeit mit seiner Leiter Mias Vase umgestoßen und zerbrochen. Mia hat für 100 Euro eine gleichwertige Ersatzvase gekauft. 1Paul verlangt von Mia die 800 Euro, und Mia verlangt von Paul die 100 Euro für die Ersatzvase.
Trifft „Konnexität“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGegenseitige ForderungenPaul hat einen Vergütungsanspruch gegen Mia, und Mia hat einen Schadensersatzanspruch gegen Paul.
- 2erfülltGemeinsames rechtliches VerhältnisDie Vergütung und der Schadensersatz wegen der Beschädigung bei den Arbeiten beruhen auf demselben Vertragsverhältnis.
Paul hat für Mia für vereinbarte 800 Euro ein Zimmer gestrichen, und Mia hat die fertigen, fehlerfreien Arbeiten nach einer Prüfung akzeptiert. Monate bevor beide erstmals über diesen Auftrag gesprochen hatten, hatte Paul bei einer privaten Autofahrt aus Unachtsamkeit Mias geparktes Auto beschädigt. Mia hat für die Reparatur 100 Euro bezahlt. 1Paul verlangt von Mia die 800 Euro, und Mia verlangt von Paul die 100 Euro für die Autoreparatur.
Trifft „Konnexität“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGegenseitige ForderungenPaul hat einen Vergütungsanspruch gegen Mia, und Mia hat einen Schadensersatzanspruch gegen Paul.
- 2fehltGemeinsames rechtliches VerhältnisDer frühere Verkehrsunfall und der spätere Malerauftrag sind voneinander unabhängige Lebensvorgänge.
Typische Fehler
FehlerDasselbe rechtliche Verhältnis wird mit derselben Anspruchsgrundlage gleichgesetzt.
RichtigEin Vergütungsanspruch und ein Schadensersatzanspruch können rechtlich zusammenhängen, obwohl sie unterschiedliche Anspruchsgrundlagen haben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema