Definitionen
Koinzidenzprinzip
§ 16 StGB · StrafrechtDas Koinzidenzprinzip besagt, dass Vorsatz (bzw. das subjektive Tatbestandsmerkmal) im Zeitpunkt der tatbestandsmäßigen Handlung vorliegen muss; ein nachträglicher Vorsatz (dolus subsequens) begründet keine Strafbarkeit wegen einer Vorsatztat.
Später gefasster Vorsatz kann fehlenden Vorsatz bei der Handlung nicht ersetzen.
- Bei der HandlungVorsatz erforderlichVorsatz oder ein erforderliches besonderes subjektives Tatbestandsmerkmal muss jetzt vorliegen.
- Nach der HandlungVorsatz entsteht erst jetztDer spätere Vorsatz macht die frühere Handlung nicht nachträglich zur Vorsatztat.
- Vorsatz erforderlich Vorsatz oder ein erforderliches besonderes subjektives Tatbestandsmerkmal muss jetzt vorliegen.
- Vorsatz entsteht erst jetzt Der spätere Vorsatz macht die frühere Handlung nicht nachträglich zur Vorsatztat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea will das Glasdach ihres Nachbarn zerstören. Deshalb lässt sie vom Balkon einen schweren Stein gezielt darauf fallen. Der Stein durchschlägt kurz darauf das Glasdach.
Trifft „Koinzidenzprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltObjektiv tatbestandsmäßige Handlung als BezugspunktDurch das Fallenlassen des Steins beschädigt Lea eine fremde Sache.
- 2erfülltErforderlicher Vorsatz oder sonstiges subjektives Tatbestandsmerkmal bei dieser HandlungLea handelt bereits beim Loslassen mit dem Willen, das fremde Dach zu zerstören.
1Ohne mit einem Schaden zu rechnen, stößt Lea versehentlich einen schweren Stein vom Balkon, der kurz darauf das Glasdach ihres Nachbarn zerstört. Das Dach bemerkt sie erst während des Falls; jetzt erkennt sie, dass der Stein es zerstören wird, und will genau das. Niemand kann den Aufprall zu diesem Zeitpunkt noch verhindern.
Trifft „Koinzidenzprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltObjektiv tatbestandsmäßige Handlung als BezugspunktDurch das Anstoßen des Steins beschädigt Lea eine fremde Sache.
- 2fehltErforderlicher Vorsatz oder sonstiges subjektives Tatbestandsmerkmal bei dieser HandlungBeim Anstoßen fehlt Lea der Beschädigungsvorsatz; ihr erst während des Falls entstehender Wille genügt nicht.
Typische Fehler
FehlerEine Aufgabe des Vorsatzes vor dem Erfolgseintritt wird als Grund angesehen, die Strafbarkeit wegen der Vorsatztat zu verneinen.
RichtigEin späterer Sinneswandel beseitigt den bei der Handlung vorhandenen Vorsatz nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata