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Kommission

§ 383 HGB · Zivilrecht

Die Kommission ist ein Vertrag, durch den sich der Kommissionär gegenüber dem Kommittenten verpflichtet, Waren oder Wertpapiere für Rechnung des Kommittenten, aber im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen.

Merksatz

Der Kommissionär wird selbst Vertragspartner des Kaufgeschäfts, dessen wirtschaftliches Ergebnis den Kommittenten trifft.

Wer wird beim Verkauf Vertragspartner?Gezeigt ist eine Verkaufskommission: Der Kommissionär schließt den Kaufvertrag selbst, obwohl der Kommittent das wirtschaftliche Ergebnis trägt.
KommissionsvertragKaufvertragKein KaufvertragKKommittentMKommissionärDKäufer123KKommittentMKommissionärDKäufer
1
Kommissionsvertrag
Der Kommissionär verpflichtet sich gegenüber dem Kommittenten zum Verkauf.
2
Kaufvertrag
Der Kommissionär verkauft im eigenen Namen an den Käufer.
3
Kein Kaufvertrag
Der Kommittent wird nicht Partei des Kaufvertrags zwischen Kommissionär und Käufer.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara betreibt ein Geschäft, in dem sie dauerhaft gegen Bezahlung gebrauchte Musikinstrumente für andere verkauft. Ben vereinbart mit Mara, dass sie seine Geige verkauft und ihm den Erlös abzüglich ihrer Vergütung auszahlt. Mara schließt den Kaufvertrag mit Carla ausdrücklich im eigenen Namen.

Trifft „Kommission“ hier zu?

„Kommission“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Verpflichtung
    Mara übernimmt Ben gegenüber verbindlich den Verkauf.
    erfüllt
  2. 2
    Waren oder Wertpapiere
    Die Geige ist eine bewegliche Sache und damit eine Ware.
    erfüllt
  3. 3
    Handeln für Rechnung des Kommittenten
    Das wirtschaftliche Ergebnis des Verkaufs kommt Ben zugute.
    erfüllt
  4. 4
    Handeln im eigenen Namen
    Mara wird selbst Partei des Kaufvertrags.
    erfüllt
  5. 5
    Kauf oder Verkauf
    Die übernommene Tätigkeit besteht im Verkauf der Geige.
    erfüllt
BFall B

Mara betreibt ein Geschäft, in dem sie dauerhaft gegen Bezahlung gebrauchte Musikinstrumente für andere verkauft. Ben vereinbart mit Mara, dass sie seine Geige verkauft und ihm den Erlös abzüglich ihrer Vergütung auszahlt. Mit Bens Erlaubnis schließt Mara den Kaufvertrag mit Carla ausdrücklich in Bens Namen.

Trifft „Kommission“ hier zu?

„Kommission“ trifft nicht zu.Es fehlt: Handeln im eigenen Namen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Verpflichtung
    Mara übernimmt Ben gegenüber verbindlich den Verkauf.
    erfüllt
  2. 2
    Waren oder Wertpapiere
    Die Geige ist eine bewegliche Sache und damit eine Ware.
    erfüllt
  3. 3
    Handeln für Rechnung des Kommittenten
    Das wirtschaftliche Ergebnis des Verkaufs kommt Ben zugute.
    erfüllt
  4. 4
    Handeln im eigenen Namen
    Mara handelt mit Vertretungsmacht in Bens Namen, sodass Ben Partei des Kaufvertrags wird.
    fehlt
  5. 5
    Kauf oder Verkauf
    Die übernommene Tätigkeit besteht im Verkauf der Geige.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Kommissionsvorschriften werden bei einem kleinen Gewerbebetrieb nur nach dessen Eintragung in das Handelsregister angewendet.

RichtigEin gewerbsmäßiger Kommissionär unterliegt auch dann den Kommissionsvorschriften, wenn sein Betrieb keine kaufmännische Organisation benötigt und nicht im Handelsregister eingetragen ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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