Definitionen
Kommission
§ 383 HGB · ZivilrechtDie Kommission ist ein Vertrag, durch den sich der Kommissionär gegenüber dem Kommittenten verpflichtet, Waren oder Wertpapiere für Rechnung des Kommittenten, aber im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen.
Der Kommissionär wird selbst Vertragspartner des Kaufgeschäfts, dessen wirtschaftliches Ergebnis den Kommittenten trifft.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara betreibt ein Geschäft, in dem sie dauerhaft gegen Bezahlung gebrauchte Musikinstrumente für andere verkauft. Ben vereinbart mit Mara, dass sie seine Geige verkauft und ihm den Erlös abzüglich ihrer Vergütung auszahlt. Mara schließt den Kaufvertrag mit Carla ausdrücklich im eigenen Namen.
Trifft „Kommission“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche VerpflichtungMara übernimmt Ben gegenüber verbindlich den Verkauf.
- 2erfülltWaren oder WertpapiereDie Geige ist eine bewegliche Sache und damit eine Ware.
- 3erfülltHandeln für Rechnung des KommittentenDas wirtschaftliche Ergebnis des Verkaufs kommt Ben zugute.
- 4erfülltHandeln im eigenen NamenMara wird selbst Partei des Kaufvertrags.
- 5erfülltKauf oder VerkaufDie übernommene Tätigkeit besteht im Verkauf der Geige.
Mara betreibt ein Geschäft, in dem sie dauerhaft gegen Bezahlung gebrauchte Musikinstrumente für andere verkauft. Ben vereinbart mit Mara, dass sie seine Geige verkauft und ihm den Erlös abzüglich ihrer Vergütung auszahlt. Mit Bens Erlaubnis schließt Mara den Kaufvertrag mit Carla ausdrücklich in Bens Namen.
Trifft „Kommission“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche VerpflichtungMara übernimmt Ben gegenüber verbindlich den Verkauf.
- 2erfülltWaren oder WertpapiereDie Geige ist eine bewegliche Sache und damit eine Ware.
- 3erfülltHandeln für Rechnung des KommittentenDas wirtschaftliche Ergebnis des Verkaufs kommt Ben zugute.
- 4fehltHandeln im eigenen NamenMara handelt mit Vertretungsmacht in Bens Namen, sodass Ben Partei des Kaufvertrags wird.
- 5erfülltKauf oder VerkaufDie übernommene Tätigkeit besteht im Verkauf der Geige.
Typische Fehler
FehlerDie Kommissionsvorschriften werden bei einem kleinen Gewerbebetrieb nur nach dessen Eintragung in das Handelsregister angewendet.
RichtigEin gewerbsmäßiger Kommissionär unterliegt auch dann den Kommissionsvorschriften, wenn sein Betrieb keine kaufmännische Organisation benötigt und nicht im Handelsregister eingetragen ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema