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Kollektivbeleidigung

§ 185 StGB · Strafrecht

Eine Kollektivbeleidigung liegt vor, wenn eine ehrenrührige Äußerung nicht gegen eine bestimmte Einzelperson, sondern gegen eine Personengesamtheit gerichtet ist und die Äußerung so beschaffen ist, dass jedes einzelne Mitglied der Gruppe als individuell betroffen angesehen werden kann; dies setzt voraus, dass der Kreis der betroffenen Personen hinreichend überschaubar und klar abgegrenzt ist sowie die Äußerung jeden Einzelnen in seiner persönlichen Ehre trifft.

Merksatz

Auch hinter einer pauschalen Gruppenabwertung muss eine persönliche Ehrverletzung der einzelnen Mitglieder erkennbar sein.

Wessen Ehre ist durch die Aussage betroffen?Hier bezeichnet Kollektivbeleidigung die Beleidigung einzelner Mitglieder unter einer Gruppenbezeichnung.
Kollektivbeleidigung
Beleidigung der Personengemeinschaft
Träger der Ehre
Die einzelnen Gruppenmitglieder sind persönlich betroffen.
Die Personengemeinschaft selbst ist betroffen.
Voraussetzung
Der betroffene Personenkreis ist überschaubar und klar abgegrenzt.
Die Gemeinschaft erfüllt eine rechtlich anerkannte soziale Funktion und kann einen einheitlichen Willen bilden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Besucherin sagt zu den vier einzigen Bewohnern eines Hauses: „Alle Bewohner dieses Hauses sind widerliche Dreckschweine!“

Trifft „Kollektivbeleidigung“ hier zu?

„Kollektivbeleidigung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ehrenrührige Äußerung gegen eine Personengesamtheit
    Die Beschimpfung richtet sich gegen die Bewohner als Gruppe.
    erfüllt
  2. 2
    Individuelle Ehrbetroffenheit in einer überschaubaren, klar abgegrenzten Gruppe
    Die vier Bewohner bilden einen überschaubaren, eindeutig bestimmten Kreis und werden ausnahmslos persönlich herabgesetzt.
    erfüllt
BFall B

In einem Gespräch sagt eine Frau: „1Alle Radfahrer in Deutschland sind widerliche Dreckschweine!“ Sie bezieht sich dabei weder auf anwesende Personen noch auf bestimmte Vereine oder örtliche Gruppen.

Trifft „Kollektivbeleidigung“ hier zu?

„Kollektivbeleidigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Individuelle Ehrbetroffenheit in einer überschaubaren, klar abgegrenzten Gruppe

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ehrenrührige Äußerung gegen eine Personengesamtheit
    Die Beschimpfung richtet sich gegen die Radfahrer in Deutschland als Gruppe.
    erfüllt
  2. 2
    Individuelle Ehrbetroffenheit in einer überschaubaren, klar abgegrenzten Gruppe
    Der bundesweite Personenkreis ist unüberschaubar und wird nicht so eingegrenzt, dass einzelne Mitglieder persönlich betroffen sind.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Beleidigung einzelner Gruppenmitglieder wird ausgeschlossen, weil niemand namentlich genannt wurde.

RichtigEine Namensnennung ist nicht erforderlich, wenn jedes Mitglied über die überschaubare, klar abgegrenzte Gruppe individuell betroffen ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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