Definitionen
Kognitives Element
§ 16 StGB · StrafrechtDas kognitive Element (Wissenselement) des Vorsatzes bezeichnet die Kenntnis oder das konkrete Fürmöglichhalten der tatsächlichen Voraussetzungen des Tatbestandes bei Begehung der Tat. Diese Vorstellung muss alle Umstände, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören, in ihren wesentlichen Grundzügen erfassen.
Fehlende Gewissheit schließt das Wissenselement nicht aus; entscheidend ist die konkrete Vorstellung bei der Tat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara schneidet einen Koffer mit einem Messer auf, bis er nicht mehr benutzt werden kann. Dabei weiß sie, dass der Koffer ihrem Kollegen gehört, dieser das Aufschneiden nicht erlaubt hat und ihre Schnitte den Koffer unbrauchbar machen.
Trifft „Kognitives Element“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWissen oder Fürmöglichhalten bei TatbegehungMara erkennt während des Aufschneidens die tatsächlichen Umstände ihres Handelns.
- 2erfülltErfassung aller Tatbestandsumstände in wesentlichen GrundzügenIhre Vorstellung umfasst insbesondere die Fremdheit des Koffers und dessen Zerstörung durch ihre Schnitte.
Mara schneidet einen Koffer mit einem Messer auf, bis er nicht mehr benutzt werden kann. 1Dabei weiß sie, dass ihre Schnitte den Koffer unbrauchbar machen, hält ihn aber sicher für ihren eigenen. Tatsächlich gehört der Koffer ihrem Kollegen, der ihr das Aufschneiden nicht erlaubt hat.
Trifft „Kognitives Element“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWissen oder Fürmöglichhalten bei TatbegehungMara hat während des Aufschneidens eine konkrete Vorstellung von der zerstörenden Wirkung ihrer Handlung.
- 2fehltErfassung aller Tatbestandsumstände in wesentlichen GrundzügenMara erkennt die Fremdheit des Koffers nicht und hält sie auch nicht für möglich.
Typische Fehler
FehlerFür das Wissenselement wird verlangt, dass der Täter die einschlägige Strafvorschrift kennt.
RichtigDie Kenntnis der Strafvorschrift ist nicht erforderlich; maßgeblich ist die Vorstellung von den tatsächlichen Tatbestandsumständen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema