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Kognitives Element

§ 16 StGB · Strafrecht

Das kognitive Element (Wissenselement) des Vorsatzes bezeichnet die Kenntnis oder das konkrete Fürmöglichhalten der tatsächlichen Voraussetzungen des Tatbestandes bei Begehung der Tat. Diese Vorstellung muss alle Umstände, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören, in ihren wesentlichen Grundzügen erfassen.

Merksatz

Fehlende Gewissheit schließt das Wissenselement nicht aus; entscheidend ist die konkrete Vorstellung bei der Tat.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara schneidet einen Koffer mit einem Messer auf, bis er nicht mehr benutzt werden kann. Dabei weiß sie, dass der Koffer ihrem Kollegen gehört, dieser das Aufschneiden nicht erlaubt hat und ihre Schnitte den Koffer unbrauchbar machen.

Trifft „Kognitives Element“ hier zu?

„Kognitives Element“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wissen oder Fürmöglichhalten bei Tatbegehung
    Mara erkennt während des Aufschneidens die tatsächlichen Umstände ihres Handelns.
    erfüllt
  2. 2
    Erfassung aller Tatbestandsumstände in wesentlichen Grundzügen
    Ihre Vorstellung umfasst insbesondere die Fremdheit des Koffers und dessen Zerstörung durch ihre Schnitte.
    erfüllt
BFall B

Mara schneidet einen Koffer mit einem Messer auf, bis er nicht mehr benutzt werden kann. 1Dabei weiß sie, dass ihre Schnitte den Koffer unbrauchbar machen, hält ihn aber sicher für ihren eigenen. Tatsächlich gehört der Koffer ihrem Kollegen, der ihr das Aufschneiden nicht erlaubt hat.

Trifft „Kognitives Element“ hier zu?

„Kognitives Element“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erfassung aller Tatbestandsumstände in wesentlichen Grundzügen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wissen oder Fürmöglichhalten bei Tatbegehung
    Mara hat während des Aufschneidens eine konkrete Vorstellung von der zerstörenden Wirkung ihrer Handlung.
    erfüllt
  2. 2
    Erfassung aller Tatbestandsumstände in wesentlichen Grundzügen
    Mara erkennt die Fremdheit des Koffers nicht und hält sie auch nicht für möglich.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerFür das Wissenselement wird verlangt, dass der Täter die einschlägige Strafvorschrift kennt.

RichtigDie Kenntnis der Strafvorschrift ist nicht erforderlich; maßgeblich ist die Vorstellung von den tatsächlichen Tatbestandsumständen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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