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Koalitionsfreiheit

Art. 9 III GG · Öffentliches Recht

Die Koalitionsfreiheit gewährleistet als individuelles Grundrecht das Recht, eine Vereinigung zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen, ihr beizutreten und in ihr tätig zu sein (positive Koalitionsfreiheit) sowie das Recht, aus ihr auszutreten und einer solchen Vereinigung fernzubleiben (negative Koalitionsfreiheit); als kollektives Grundrecht schützt sie zudem den Bestand und die koalitionsspezifische Betätigung der Koalition selbst, insbesondere das Recht zum Abschluss von Tarifverträgen.

Merksatz

Entscheidend ist der Vereinigungszweck, nicht die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen.

Was unterscheidet die Vereinigungsrechte?Der besondere Vereinigungszweck kennzeichnet Art. 9 Abs. 3 GG. Auch beim geschützten Personenkreis unterscheiden sich die Normtexte.
Koalitionsfreiheit
Allgemeine Vereinigungsfreiheit
Vereinigungszweck
Schutz und Verbesserung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen.
Gemeinsame Zwecke, nicht auf das Arbeitsleben beschränkt.
Personenkreis
Menschen jeder Staatsangehörigkeit und jedes Berufs.
Nach dem Wortlaut: Deutsche im Sinne des Grundgesetzes.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea tritt einer Gewerkschaft bei. Die Gewerkschaft setzt sich gegenüber Arbeitgebern für höhere Löhne und kürzere Arbeitszeiten ein.

Trifft „Koalitionsfreiheit“ hier zu?

„Koalitionsfreiheit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zu einer Vereinigung
    Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von Personen.
    erfüllt
  2. 2
    Arbeits- und wirtschaftsbezogener Vereinigungszweck
    Löhne und Arbeitszeiten gehören zu den Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen.
    erfüllt
  3. 3
    Gründung, Beitritt, Betätigung, Austritt, Fernbleiben oder Bestand
    Leas Beitritt fällt unter die positive Koalitionsfreiheit.
    erfüllt
BFall B

Lea tritt einem Wanderverein bei. Der Verein organisiert ausschließlich gemeinsame Wanderungen und Picknicks. Mit Fragen des Arbeitslebens befasst er sich nicht.

Trifft „Koalitionsfreiheit“ hier zu?

„Koalitionsfreiheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Arbeits- und wirtschaftsbezogener Vereinigungszweck

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zu einer Vereinigung
    Auch ein Wanderverein ist eine Vereinigung von Personen.
    erfüllt
  2. 2
    Arbeits- und wirtschaftsbezogener Vereinigungszweck
    Der Verein verfolgt ausschließlich Freizeitzwecke und keine arbeitsbezogenen Interessen.
    fehlt
  3. 3
    Gründung, Beitritt, Betätigung, Austritt, Fernbleiben oder Bestand
    Ein Beitritt liegt vor; es fehlt jedoch der besondere Vereinigungszweck.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Austritt aus einer Gewerkschaft wird der positiven Koalitionsfreiheit zugeordnet.

RichtigDer Austritt gehört ebenso wie das Fernbleiben zur negativen Koalitionsfreiheit.

Voraussetzung vergessen

FehlerDer Schutz wird nur bei einzelnen Mitgliedern geprüft, nicht bei der Koalition selbst.

RichtigAuch die Koalition selbst ist hinsichtlich ihres Bestands und ihrer koalitionsspezifischen Tätigkeit grundrechtlich geschützt.

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