Definitionen
Koalitionsfreiheit
Art. 9 III GG · Öffentliches RechtDie Koalitionsfreiheit gewährleistet als individuelles Grundrecht das Recht, eine Vereinigung zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen, ihr beizutreten und in ihr tätig zu sein (positive Koalitionsfreiheit) sowie das Recht, aus ihr auszutreten und einer solchen Vereinigung fernzubleiben (negative Koalitionsfreiheit); als kollektives Grundrecht schützt sie zudem den Bestand und die koalitionsspezifische Betätigung der Koalition selbst, insbesondere das Recht zum Abschluss von Tarifverträgen.
Entscheidend ist der Vereinigungszweck, nicht die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea tritt einer Gewerkschaft bei. Die Gewerkschaft setzt sich gegenüber Arbeitgebern für höhere Löhne und kürzere Arbeitszeiten ein.
Trifft „Koalitionsfreiheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zu einer VereinigungEine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von Personen.
- 2erfülltArbeits- und wirtschaftsbezogener VereinigungszweckLöhne und Arbeitszeiten gehören zu den Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen.
- 3erfülltGründung, Beitritt, Betätigung, Austritt, Fernbleiben oder BestandLeas Beitritt fällt unter die positive Koalitionsfreiheit.
Lea tritt einem Wanderverein bei. Der Verein organisiert ausschließlich gemeinsame Wanderungen und Picknicks. Mit Fragen des Arbeitslebens befasst er sich nicht.
Trifft „Koalitionsfreiheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zu einer VereinigungAuch ein Wanderverein ist eine Vereinigung von Personen.
- 2fehltArbeits- und wirtschaftsbezogener VereinigungszweckDer Verein verfolgt ausschließlich Freizeitzwecke und keine arbeitsbezogenen Interessen.
- 3erfülltGründung, Beitritt, Betätigung, Austritt, Fernbleiben oder BestandEin Beitritt liegt vor; es fehlt jedoch der besondere Vereinigungszweck.
Typische Fehler
FehlerDer Austritt aus einer Gewerkschaft wird der positiven Koalitionsfreiheit zugeordnet.
RichtigDer Austritt gehört ebenso wie das Fernbleiben zur negativen Koalitionsfreiheit.
FehlerDer Schutz wird nur bei einzelnen Mitgliedern geprüft, nicht bei der Koalition selbst.
RichtigAuch die Koalition selbst ist hinsichtlich ihres Bestands und ihrer koalitionsspezifischen Tätigkeit grundrechtlich geschützt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata