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Köbler-Doktrin

Art. 267 Abs. 3 AEUV · Öffentliches Recht

Die Köbler-Doktrin begründet die unionsrechtliche Staatshaftung für judikatives Unrecht: Ein Mitgliedstaat haftet nach den vom EuGH in der Rechtssache Köbler (C-224/01) entwickelten Grundsätzen für Schäden eines Einzelnen durch eine Entscheidung eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts, wenn die verletzte unionsrechtliche Norm dem Einzelnen Rechte verleihen soll, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß und dem Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht. Bei gerichtlichen Entscheidungen ist der Verstoß nur dann hinreichend qualifiziert, wenn das Gericht das geltende Unionsrecht offenkundig verletzt hat. Die Missachtung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist dabei ein zu berücksichtigender Faktor, begründet aber nicht automatisch die Haftung.

Merksatz

Nicht jeder Unionsrechtsverstoß eines letztinstanzlichen Gerichts begründet Staatshaftung; erforderlich ist ein offenkundiger Verstoß.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Mara verlangt von einer Fluggesellschaft 400 Euro, weil ihr 2.000 Kilometer langer Flug innerhalb der EU mit vier Stunden Verspätung angekommen ist. Die Verspätung beruhte allein auf einer fehlerhaften Dienstplanung der Fluggesellschaft; Mara hatte eine bestätigte Buchung und war rechtzeitig am Flughafen. 1Das oberste Zivilgericht weist ihre Klage endgültig mit der Begründung ab, 3bei Verspätungen gebe es keine solche Zahlung, obwohl es die mehrfach bestätigte gegenteilige Rechtsprechung des EuGH kennt. 4Wegen dieses Urteils erhält Mara die 400 Euro nicht und verlangt dafür Ersatz vom Staat.

Trifft „Köbler-Doktrin“ hier zu?

„Köbler-Doktrin“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entscheidung eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts
    Das oberste Zivilgericht entscheidet als letzte nationale Gerichtsinstanz.
    erfüllt
  2. 2
    Verletzte Unionsnorm soll dem Einzelnen Rechte verleihen
    Die unionsrechtlichen Fluggastrechte verleihen Mara unter diesen Umständen einen eigenen Zahlungsanspruch.
    erfüllt
  3. 3
    Hinreichend qualifizierter, offenkundiger Unionsrechtsverstoß
    Das Gericht missachtet bewusst die gefestigte und einschlägige Rechtsprechung des EuGH.
    erfüllt
  4. 4
    Unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen Verstoß und Schaden
    Die unionsrechtswidrige Klageabweisung verursacht unmittelbar den Verlust der durchsetzbaren Zahlungsforderung.
    erfüllt
BFall B

Ein Professor beantragt eine besondere Dienstalterszulage, für die nur Beschäftigungszeiten an Universitäten desselben Mitgliedstaats angerechnet werden. 2Die verlangte Dienstzeit erreicht er nur zusammen mit seinen Jahren an Universitäten anderer Mitgliedstaaten. 1Das letztinstanzliche Verwaltungsgericht lehnt die Zahlung als Treueprämie ab und nimmt seine Vorlage an den EuGH zurück, weil es aus einem früheren Urteil auf deren Zulässigkeit schließt; der EuGH hatte die Rechtfertigung einer solchen Zulage damals noch nicht ausdrücklich entschieden. 4Wegen der endgültigen Ablehnung erhält der Professor die Zulage nicht und verlangt den ausgebliebenen Betrag vom Staat.

Trifft „Köbler-Doktrin“ hier zu?

„Köbler-Doktrin“ trifft nicht zu.Es fehlt: Hinreichend qualifizierter, offenkundiger Unionsrechtsverstoß

An der Definition geprüft

  1. 1
    Entscheidung eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts
    Über den Zahlungsanspruch entscheidet ein nationales Gericht in letzter Instanz.
    erfüllt
  2. 2
    Verletzte Unionsnorm soll dem Einzelnen Rechte verleihen
    Die Arbeitnehmerfreizügigkeit verleiht dem Professor hier ein Recht auf Berücksichtigung seiner Beschäftigungszeiten aus anderen Mitgliedstaaten.
    erfüllt
  3. 3
    Hinreichend qualifizierter, offenkundiger Unionsrechtsverstoß
    In dieser dem Ausgangsfall Köbler entsprechenden Konstellation bewertete der EuGH den Verstoß einschließlich der Rücknahme der Vorlage nicht als offenkundig.
    fehlt
  4. 4
    Unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen Verstoß und Schaden
    Die endgültige gerichtliche Ablehnung führt unmittelbar dazu, dass der Professor die ihm zustehende Zulage nicht erhält.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus jeder Verletzung der Vorlagepflicht wird unmittelbar eine Haftung des Mitgliedstaats abgeleitet.

RichtigDie Missachtung der Vorlagepflicht ist bei der Beurteilung des Verstoßes zu berücksichtigen, begründet die Haftung aber nicht automatisch.

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