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Kombinationsprinzip

§ 52 StGB · Strafrecht

Das Kombinationsprinzip bezeichnet die Strafbildung bei Tateinheit, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze verletzt: Die Strafe wird nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht, darf aber nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen; außerdem muss oder kann auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze dies vorschreibt oder zulässt (§ 52 Abs. 2 und 4 StGB). Es ergänzt damit das Absorptionsprinzip.

Merksatz

Bei Tateinheit setzt das schwerste Gesetz den Rahmen, die milderen behalten aber ihre Untergrenze.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Durch eine einzige Handlung verwirklicht Tom zwei Straftatbestände. Der erste droht Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren an, der zweite Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren. 2Das Gericht entnimmt den Strafrahmen dem ersten Tatbestand. 3Es beachtet die Mindeststrafe von einem Jahr aus dem zweiten Tatbestand und verhängt vierzehn Monate Freiheitsstrafe.

Trifft „Kombinationsprinzip“ hier zu?

„Kombinationsprinzip“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dieselbe Handlung verletzt mehrere Strafgesetze
    Eine Handlung verletzt zwei Strafgesetze, sodass Tateinheit vorliegt.
    erfüllt
  2. 2
    Strafe nach dem Gesetz mit der schwersten Strafdrohung
    Der erste Tatbestand droht mit bis zu zehn Jahren die schwerste Strafe an.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Unterschreitung der Mindeststrafe der anderen Gesetze
    Die verhängte Strafe unterschreitet die Mindeststrafe des milderen Gesetzes nicht.
    erfüllt
BFall B

1Durch eine einzige Handlung verwirklicht Tom zwei Straftatbestände. Der erste droht Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren an, der zweite Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren. 2Das Gericht entnimmt den Strafrahmen dem ersten Tatbestand. Es verhängt sechs Monate Freiheitsstrafe, weil es die Mindeststrafe des zweiten Tatbestands für unbeachtlich hält.

Trifft „Kombinationsprinzip“ hier zu?

„Kombinationsprinzip“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Unterschreitung der Mindeststrafe der anderen Gesetze

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dieselbe Handlung verletzt mehrere Strafgesetze
    Eine Handlung verletzt zwei Strafgesetze, sodass Tateinheit vorliegt.
    erfüllt
  2. 2
    Strafe nach dem Gesetz mit der schwersten Strafdrohung
    Der erste Tatbestand droht mit bis zu zehn Jahren die schwerste Strafe an.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Unterschreitung der Mindeststrafe der anderen Gesetze
    Sechs Monate unterschreiten die Mindeststrafe von einem Jahr, die das mildere Gesetz vorgibt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBei Tateinheit wird allein der Strafrahmen des schwersten Gesetzes angewandt und die höhere Mindeststrafe eines milderen Gesetzes übersehen.

RichtigDie Strafe darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.

Verwechslung

FehlerBei Tateinheit wird wie bei Tatmehrheit aus mehreren Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet.

RichtigBei Tateinheit wird nur eine Strafe verhängt, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafdrohung bestimmt wird.

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