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Kollegialgerichts-Richtlinie

§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG · Öffentliches Recht

Nach der Kollegialgerichts-Richtlinie handelt ein Beamter grundsätzlich nicht schuldhaft im Sinne des Amtshaftungsrechts, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht sein Verhalten als rechtmäßig gebilligt hat, da in diesem Fall ein Verschulden des Beamten regelmäßig zu verneinen ist.

Merksatz

Gerichtliche Billigung kann vom Schuldvorwurf entlasten, obwohl das Amtshandeln objektiv rechtswidrig ist.

Richtlinie oder Richterspruchprivileg?Links geht es um die Entlastung beim Verschulden, rechts um die besondere Haftungshürde für richterliche Urteile.
Kollegialgerichts-Richtlinie
Richterspruchprivileg
Anknüpfung
Ein Kollegialgericht billigt das Beamtenverhalten als rechtmäßig.
Ein Richter verletzt beim Urteil eine Amtspflicht.
Haftungshürde
Verschulden wird grundsätzlich verneint.
Die Pflichtverletzung muss eine Straftat sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Beamtin des städtischen Bauamts lehnt einen Bauantrag ab, weil sie eine auslegungsbedürftige örtliche Bauvorschrift für entgegenstehend hält. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts und der Rechtslage hält eine Kammer des Verwaltungsgerichts mit drei Berufsrichtern diese Ablehnung im Urteil für rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht hebt das Urteil und die Ablehnung später wegen einer anderen Auslegung dieser Vorschrift auf.

Trifft „Kollegialgerichts-Richtlinie“ hier zu?

„Kollegialgerichts-Richtlinie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kollegialgericht mit mehreren Berufsrichtern
    Die Kammer entscheidet als Kollegialgericht mit mehreren Berufsrichtern.
    erfüllt
  2. 2
    Billigung des Beamtenverhaltens als rechtmäßig
    Das Gericht billigt die Ablehnung nach eingehender Prüfung als rechtmäßig.
    erfüllt
BFall B

Eine Beamtin des städtischen Bauamts lehnt einen Bauantrag ab, weil sie eine auslegungsbedürftige örtliche Bauvorschrift für entgegenstehend hält. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts und der Rechtslage 2hält ein Einzelrichter des Verwaltungsgerichts diese Ablehnung im Urteil für rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht hebt das Urteil und die Ablehnung später wegen einer anderen Auslegung dieser Vorschrift auf.

Trifft „Kollegialgerichts-Richtlinie“ hier zu?

„Kollegialgerichts-Richtlinie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kollegialgericht mit mehreren Berufsrichtern

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kollegialgericht mit mehreren Berufsrichtern
    Ein Einzelrichter ist kein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht.
    fehlt
  2. 2
    Billigung des Beamtenverhaltens als rechtmäßig
    Die gerichtliche Billigung liegt vor, stammt aber nur von einem Einzelrichter.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch die Billigung durch einen Einzelrichter wird als ausreichend behandelt.

RichtigDie Richtlinie setzt die Billigung durch ein Kollegialgericht mit mehreren Berufsrichtern voraus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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