Definitionen
Nach der Kollegialgerichts-Richtlinie handelt ein Beamter grundsätzlich nicht schuldhaft im Sinne des Amtshaftungsrechts, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht sein Verhalten als rechtmäßig gebilligt hat, da in diesem Fall ein Verschulden des Beamten regelmäßig zu verneinen ist.
Gerichtliche Billigung kann vom Schuldvorwurf entlasten, obwohl das Amtshandeln objektiv rechtswidrig ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Beamtin des städtischen Bauamts lehnt einen Bauantrag ab, weil sie eine auslegungsbedürftige örtliche Bauvorschrift für entgegenstehend hält. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts und der Rechtslage hält eine Kammer des Verwaltungsgerichts mit drei Berufsrichtern diese Ablehnung im Urteil für rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht hebt das Urteil und die Ablehnung später wegen einer anderen Auslegung dieser Vorschrift auf.
Trifft „Kollegialgerichts-Richtlinie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKollegialgericht mit mehreren BerufsrichternDie Kammer entscheidet als Kollegialgericht mit mehreren Berufsrichtern.
- 2erfülltBilligung des Beamtenverhaltens als rechtmäßigDas Gericht billigt die Ablehnung nach eingehender Prüfung als rechtmäßig.
Eine Beamtin des städtischen Bauamts lehnt einen Bauantrag ab, weil sie eine auslegungsbedürftige örtliche Bauvorschrift für entgegenstehend hält. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts und der Rechtslage 2hält ein Einzelrichter des Verwaltungsgerichts diese Ablehnung im Urteil für rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht hebt das Urteil und die Ablehnung später wegen einer anderen Auslegung dieser Vorschrift auf.
Trifft „Kollegialgerichts-Richtlinie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltKollegialgericht mit mehreren BerufsrichternEin Einzelrichter ist kein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht.
- 2erfülltBilligung des Beamtenverhaltens als rechtmäßigDie gerichtliche Billigung liegt vor, stammt aber nur von einem Einzelrichter.
Typische Fehler
FehlerAuch die Billigung durch einen Einzelrichter wird als ausreichend behandelt.
RichtigDie Richtlinie setzt die Billigung durch ein Kollegialgericht mit mehreren Berufsrichtern voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema