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Kommunalverfassungsbeschwerde

Art. 94 Abs. 1 Nr. 4b GG i. V. m. Art. 28 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Die Kommunalverfassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf der Gemeinden und Gemeindeverbände zum Bundesverfassungsgericht gegen Gesetze wegen einer möglichen Verletzung ihres durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten Selbstverwaltungsrechts. Sie setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit darlegt, durch das angegriffene Gesetz selbst, gegenwärtig und unmittelbar in diesem Recht verletzt zu sein. Bei Landesgesetzen ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht ausgeschlossen, wenn und soweit ein Rechtsbehelf wegen Verletzung der Selbstverwaltung zum Landesverfassungsgericht eröffnet ist; entsprechende Beschwerden zu den Landesverfassungsgerichten richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Merksatz

Gegen Landesgesetze führt der Weg nur dann zum Bundesverfassungsgericht, wenn keine Beschwerde zum Landesverfassungsgericht eröffnet ist.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Seit einer Woche gilt ein neues Bundesgesetz, das für alle Gemeinden denselben Satz der Gewerbesteuer festlegt und eigene Festlegungen ausschließt. Die Gemeinde M reicht dagegen beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde ein. Darin trägt sie vor, dass ihr das Gesetz bereits jetzt ohne weitere Behördenentscheidung die eigenverantwortliche Gestaltung ihrer Steuereinnahmen nehme.

Trifft „Kommunalverfassungsbeschwerde“ hier zu?

„Kommunalverfassungsbeschwerde“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gemeinde oder Gemeindeverband als Beschwerdeführer
    Die Beschwerde wird von einer Gemeinde erhoben.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetz als Beschwerdegegenstand
    Angegriffen wird eine gesetzliche Regelung des Bundes.
    erfüllt
  3. 3
    Mögliche Verletzung der Selbstverwaltungsgarantie
    Der behauptete vollständige Verlust eigener Steuerentscheidungen kann die kommunale Finanzhoheit verletzen.
    erfüllt
  4. 4
    Eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit
    M legt dar, dass das geltende Gesetz ihre eigenen Entscheidungsmöglichkeiten ohne weiteren Vollzugsakt beschränkt.
    erfüllt
  5. 5
    Bei Landesgesetzen Vorrang eines eröffneten Landesrechtsbehelfs
    Bei einem Bundesgesetz greift der besondere Vorrang landesverfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht.
    erfüllt
BFall B

Seit einer Woche gilt in einem Land ein neues Landesgesetz, das den Gemeinden abschließend vorgibt, welche örtlichen Kultureinrichtungen sie betreiben dürfen. Die Gemeinde M reicht dagegen beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde ein. Darin trägt sie vor, das Gesetz nehme ihr bereits jetzt ohne weitere Behördenentscheidung eigene Entscheidungen über die örtliche Kulturarbeit. Nach dem Landesrecht kann sie denselben Eingriff auch mit einer Beschwerde zum Landesverfassungsgericht überprüfen lassen.

Trifft „Kommunalverfassungsbeschwerde“ hier zu?

„Kommunalverfassungsbeschwerde“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bei Landesgesetzen Vorrang eines eröffneten Landesrechtsbehelfs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gemeinde oder Gemeindeverband als Beschwerdeführer
    Die Beschwerde wird von einer Gemeinde erhoben.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetz als Beschwerdegegenstand
    Angegriffen wird eine gesetzliche Regelung des Landes.
    erfüllt
  3. 3
    Mögliche Verletzung der Selbstverwaltungsgarantie
    Der behauptete Entzug eigener Entscheidungen über örtliche Kulturangebote kann die kommunale Selbstverwaltung verletzen.
    erfüllt
  4. 4
    Eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit
    M legt dar, dass das geltende Gesetz ihre eigenen Entscheidungen unmittelbar beschränkt.
    erfüllt
  5. 5
    Bei Landesgesetzen Vorrang eines eröffneten Landesrechtsbehelfs
    Der eröffnete Rechtsbehelf zum Landesverfassungsgericht schließt die Beschwerde gegen dieses Landesgesetz zum Bundesverfassungsgericht aus.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einem Landesgesetz wird das Bundesverfassungsgericht angerufen, ohne einen eröffneten Rechtsbehelf zum Landesverfassungsgericht zu berücksichtigen.

RichtigEin eröffneter landesverfassungsgerichtlicher Rechtsbehelf versperrt insoweit den Weg zum Bundesverfassungsgericht.

Verwechslung

FehlerAuch ein einzelner behördlicher Bescheid wird als geeigneter Gegenstand einer Kommunalverfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht behandelt.

RichtigDieser Rechtsbehelf dient dem Angriff auf gesetzliche Regelungen, nicht auf einzelne behördliche Bescheide.

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