Definitionen
Kommunalverfassungsbeschwerde
Art. 94 Abs. 1 Nr. 4b GG i. V. m. Art. 28 Abs. 2 GG · Öffentliches RechtDie Kommunalverfassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf der Gemeinden und Gemeindeverbände zum Bundesverfassungsgericht gegen Gesetze wegen einer möglichen Verletzung ihres durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten Selbstverwaltungsrechts. Sie setzt voraus, dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit darlegt, durch das angegriffene Gesetz selbst, gegenwärtig und unmittelbar in diesem Recht verletzt zu sein. Bei Landesgesetzen ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht ausgeschlossen, wenn und soweit ein Rechtsbehelf wegen Verletzung der Selbstverwaltung zum Landesverfassungsgericht eröffnet ist; entsprechende Beschwerden zu den Landesverfassungsgerichten richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Gegen Landesgesetze führt der Weg nur dann zum Bundesverfassungsgericht, wenn keine Beschwerde zum Landesverfassungsgericht eröffnet ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Seit einer Woche gilt ein neues Bundesgesetz, das für alle Gemeinden denselben Satz der Gewerbesteuer festlegt und eigene Festlegungen ausschließt. Die Gemeinde M reicht dagegen beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde ein. Darin trägt sie vor, dass ihr das Gesetz bereits jetzt ohne weitere Behördenentscheidung die eigenverantwortliche Gestaltung ihrer Steuereinnahmen nehme.
Trifft „Kommunalverfassungsbeschwerde“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGemeinde oder Gemeindeverband als BeschwerdeführerDie Beschwerde wird von einer Gemeinde erhoben.
- 2erfülltGesetz als BeschwerdegegenstandAngegriffen wird eine gesetzliche Regelung des Bundes.
- 3erfülltMögliche Verletzung der SelbstverwaltungsgarantieDer behauptete vollständige Verlust eigener Steuerentscheidungen kann die kommunale Finanzhoheit verletzen.
- 4erfülltEigene, gegenwärtige und unmittelbare BetroffenheitM legt dar, dass das geltende Gesetz ihre eigenen Entscheidungsmöglichkeiten ohne weiteren Vollzugsakt beschränkt.
- 5erfülltBei Landesgesetzen Vorrang eines eröffneten LandesrechtsbehelfsBei einem Bundesgesetz greift der besondere Vorrang landesverfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht.
Seit einer Woche gilt in einem Land ein neues Landesgesetz, das den Gemeinden abschließend vorgibt, welche örtlichen Kultureinrichtungen sie betreiben dürfen. Die Gemeinde M reicht dagegen beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde ein. Darin trägt sie vor, das Gesetz nehme ihr bereits jetzt ohne weitere Behördenentscheidung eigene Entscheidungen über die örtliche Kulturarbeit. Nach dem Landesrecht kann sie denselben Eingriff auch mit einer Beschwerde zum Landesverfassungsgericht überprüfen lassen.
Trifft „Kommunalverfassungsbeschwerde“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGemeinde oder Gemeindeverband als BeschwerdeführerDie Beschwerde wird von einer Gemeinde erhoben.
- 2erfülltGesetz als BeschwerdegegenstandAngegriffen wird eine gesetzliche Regelung des Landes.
- 3erfülltMögliche Verletzung der SelbstverwaltungsgarantieDer behauptete Entzug eigener Entscheidungen über örtliche Kulturangebote kann die kommunale Selbstverwaltung verletzen.
- 4erfülltEigene, gegenwärtige und unmittelbare BetroffenheitM legt dar, dass das geltende Gesetz ihre eigenen Entscheidungen unmittelbar beschränkt.
- 5fehltBei Landesgesetzen Vorrang eines eröffneten LandesrechtsbehelfsDer eröffnete Rechtsbehelf zum Landesverfassungsgericht schließt die Beschwerde gegen dieses Landesgesetz zum Bundesverfassungsgericht aus.
Typische Fehler
FehlerBei einem Landesgesetz wird das Bundesverfassungsgericht angerufen, ohne einen eröffneten Rechtsbehelf zum Landesverfassungsgericht zu berücksichtigen.
RichtigEin eröffneter landesverfassungsgerichtlicher Rechtsbehelf versperrt insoweit den Weg zum Bundesverfassungsgericht.
FehlerAuch ein einzelner behördlicher Bescheid wird als geeigneter Gegenstand einer Kommunalverfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht behandelt.
RichtigDieser Rechtsbehelf dient dem Angriff auf gesetzliche Regelungen, nicht auf einzelne behördliche Bescheide.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema