Definitionen
Kommanditist
§ 161 Abs. 1 HGB · ZivilrechtDer Kommanditist ist Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf eine bestimmte Haftsumme beschränkt ist und der von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Auch ohne Geschäftsführungsbefugnis kann ein Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft haften.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea ist Gesellschafterin einer im Handelsregister eingetragenen Kommanditgesellschaft. 2Für Lea ist dort eine Haftungsgrenze von 10.000 Euro vermerkt, und sie hat die vereinbarte Einlage noch nicht gezahlt. 3Der Gesellschaftsvertrag überträgt die Führung der laufenden Geschäfte ausschließlich dem persönlich haftenden Gesellschafter Paul.
Trifft „Kommanditist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesellschafter einer KommanditgesellschaftLea gehört der Kommanditgesellschaft als Gesellschafterin an.
- 2erfülltBetragsmäßig begrenzte Haftung gegenüber GesellschaftsgläubigernLeas persönliche Außenhaftung ist auf die eingetragene Haftsumme von 10.000 Euro begrenzt.
- 3erfülltGrundsätzlicher Ausschluss von der GeschäftsführungLea ist entsprechend dem gesetzlichen Regelfall von der laufenden Geschäftsführung ausgeschlossen.
1Lea ist Gesellschafterin einer im Handelsregister eingetragenen Kommanditgesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag bezeichnet sie als persönlich haftende Gesellschafterin; so ist sie auch im Handelsregister eingetragen. 3Der Gesellschaftsvertrag überträgt die Führung der laufenden Geschäfte ausschließlich dem weiteren persönlich haftenden Gesellschafter Paul.
Trifft „Kommanditist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesellschafter einer KommanditgesellschaftLea gehört der Kommanditgesellschaft als Gesellschafterin an.
- 2fehltBetragsmäßig begrenzte Haftung gegenüber GesellschaftsgläubigernAls persönlich haftende Gesellschafterin haftet Lea ohne Begrenzung auf eine Haftsumme.
- 3erfülltGrundsätzlicher Ausschluss von der GeschäftsführungLea ist hier durch eine zulässige gesellschaftsvertragliche Regelung von der laufenden Geschäftsführung ausgeschlossen.
Typische Fehler
FehlerDer Ausschluss des Kommanditisten von der Geschäftsführung wird als zwingend angesehen.
RichtigDer Gesellschaftsvertrag kann dem Kommanditisten Geschäftsführungsbefugnisse einräumen; der Ausschluss gilt nur im gesetzlichen Regelfall.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema