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Kommanditist

§ 161 Abs. 1 HGB · Zivilrecht

Der Kommanditist ist Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf eine bestimmte Haftsumme beschränkt ist und der von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Merksatz

Auch ohne Geschäftsführungsbefugnis kann ein Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft haften.

Kommanditist oder Komplementär?Dargestellt sind die gesetzlichen Regelfälle. Der Gesellschaftsvertrag kann die Geschäftsführung abweichend regeln.
Kommanditist
Komplementär
Außenhaftung
Auf die Haftsumme begrenzt.
Ohne betragsmäßige Begrenzung.
Geschäftsführung
Grundsätzlich ausgeschlossen.
Grundsätzlich berechtigt und verpflichtet.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea ist Gesellschafterin einer im Handelsregister eingetragenen Kommanditgesellschaft. 2Für Lea ist dort eine Haftungsgrenze von 10.000 Euro vermerkt, und sie hat die vereinbarte Einlage noch nicht gezahlt. 3Der Gesellschaftsvertrag überträgt die Führung der laufenden Geschäfte ausschließlich dem persönlich haftenden Gesellschafter Paul.

Trifft „Kommanditist“ hier zu?

„Kommanditist“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft
    Lea gehört der Kommanditgesellschaft als Gesellschafterin an.
    erfüllt
  2. 2
    Betragsmäßig begrenzte Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern
    Leas persönliche Außenhaftung ist auf die eingetragene Haftsumme von 10.000 Euro begrenzt.
    erfüllt
  3. 3
    Grundsätzlicher Ausschluss von der Geschäftsführung
    Lea ist entsprechend dem gesetzlichen Regelfall von der laufenden Geschäftsführung ausgeschlossen.
    erfüllt
BFall B

1Lea ist Gesellschafterin einer im Handelsregister eingetragenen Kommanditgesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag bezeichnet sie als persönlich haftende Gesellschafterin; so ist sie auch im Handelsregister eingetragen. 3Der Gesellschaftsvertrag überträgt die Führung der laufenden Geschäfte ausschließlich dem weiteren persönlich haftenden Gesellschafter Paul.

Trifft „Kommanditist“ hier zu?

„Kommanditist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Betragsmäßig begrenzte Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft
    Lea gehört der Kommanditgesellschaft als Gesellschafterin an.
    erfüllt
  2. 2
    Betragsmäßig begrenzte Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern
    Als persönlich haftende Gesellschafterin haftet Lea ohne Begrenzung auf eine Haftsumme.
    fehlt
  3. 3
    Grundsätzlicher Ausschluss von der Geschäftsführung
    Lea ist hier durch eine zulässige gesellschaftsvertragliche Regelung von der laufenden Geschäftsführung ausgeschlossen.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Ausschluss des Kommanditisten von der Geschäftsführung wird als zwingend angesehen.

RichtigDer Gesellschaftsvertrag kann dem Kommanditisten Geschäftsführungsbefugnisse einräumen; der Ausschluss gilt nur im gesetzlichen Regelfall.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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