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Knebelungsvertrag

§ 138 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Ein Knebelungsvertrag ist ein Vertrag, der eine Partei in ihrer wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit so weitgehend beschränkt, dass sie ihre Selbstständigkeit und Entscheidungsfreiheit im Wesentlichen verliert und dadurch in eine sittenwidrige Abhängigkeit vom Vertragspartner gerät. Derartige Verträge sind gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig.

Merksatz

Entscheidend ist nicht die bloße Bindung, sondern der weitgehende Verlust wirtschaftlicher Eigenständigkeit in sittenwidriger Abhängigkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Bäckerin Lea vereinbart mit einem Geldgeber einen Kredit über 10.000 Euro zu marktüblichen Zinsen, den sie binnen zwei Jahren vollständig zurückzahlen soll. 2Beide handeln außerdem aus, dass der Geldgeber für 20 Jahre sämtliche Lieferanten, Verkaufspreise, Arbeitszeiten und Ausgaben ihres Betriebs verbindlich festlegt. Nur er darf über sämtliche Betriebseinnahmen verfügen und bestimmt auch, welchen Betrag Lea für ihren Lebensunterhalt erhält. Alle diese Befugnisse sollen auch nach vollständiger Rückzahlung fortbestehen.

Trifft „Knebelungsvertrag“ hier zu?

„Knebelungsvertrag“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Bindung
    Lea und der Geldgeber schließen einen Kreditvertrag mit zusätzlichen Bindungen.
    erfüllt
  2. 2
    Wesentlicher Freiheitsverlust und sittenwidrige Abhängigkeit
    Die umfassende Fremdbestimmung weit über die Kreditlaufzeit hinaus nimmt Lea ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit und begründet eine sittenwidrige Abhängigkeit.
    erfüllt
BFall B

1Bäckerin Lea vereinbart mit einem Geldgeber einen Kredit über 10.000 Euro zu marktüblichen Zinsen, den sie binnen zwei Jahren vollständig zurückzahlen soll. Beide handeln aus, dass Lea das Geld ausschließlich für neue Backöfen verwenden und den Kauf mit Rechnungen nachweisen muss. Lieferanten, Verkaufspreise, Arbeitszeiten und betriebliche Ausgaben legt Lea selbst fest. Über ihre Einnahmen verfügt sie selbst; außer den vereinbarten Kreditraten erhält der Geldgeber daraus nichts.

Trifft „Knebelungsvertrag“ hier zu?

„Knebelungsvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wesentlicher Freiheitsverlust und sittenwidrige Abhängigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Bindung
    Lea und der Geldgeber schließen einen Kreditvertrag mit einer vereinbarten Zweckbindung.
    erfüllt
  2. 2
    Wesentlicher Freiheitsverlust und sittenwidrige Abhängigkeit
    Die begrenzte Zweckbindung des Kredits lässt Lea ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit und begründet keine sittenwidrige Abhängigkeit.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer sittenwidrige Vertrag wird bis zu einer Kündigung als wirksam behandelt.

RichtigDie Unwirksamkeit besteht unabhängig von einer Kündigung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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