Definitionen
Klagebefugnis der Gemeinde
§ 42 Abs. 2 VwGO · Öffentliches RechtDie Klagebefugnis der Gemeinde im Verwaltungsprozess setzt gemäß § 42 Abs. 2 VwGO voraus, dass die Gemeinde geltend macht, durch den angefochtenen Hoheitsakt in eigenen Rechten – insbesondere in ihrem verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG) – verletzt zu sein oder bei einer Verpflichtungsklage einen Anspruch auf die begehrte Maßnahme zu haben; die Verletzung muss möglich erscheinen.
Die Klagebefugnis verlangt keinen Nachweis der Rechtsverletzung, sondern nur deren Möglichkeit.
- 1Statthafte KlageartZuerst wird anhand des Begehrens die Klageart bestimmt.
- 2Klagebefugnis der GemeindeEs genügt, dass die behauptete Rechtsverletzung möglich erscheint.
- 1Statthafte Klageart Zuerst wird anhand des Begehrens die Klageart bestimmt.
- 2Klagebefugnis der Gemeinde Es genügt, dass die behauptete Rechtsverletzung möglich erscheint.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Die staatliche Aufsichtsbehörde verpflichtet eine Gemeinde durch einen Bescheid, ihr öffentliches Schwimmbad dauerhaft zu schließen. 1Die Gemeinde klagt gegen den Bescheid und beruft sich auf ihr Recht, selbst über den Betrieb ihrer örtlichen Freizeiteinrichtungen zu entscheiden.
Trifft „Klagebefugnis der Gemeinde“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeltendmachung einer Verletzung eigener RechteDie Gemeinde beruft sich auf ihr eigenes Selbstverwaltungsrecht.
- 2erfülltMöglichkeit der RechtsverletzungDie verbindliche Schließungsanordnung kann das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde verletzen.
Die staatliche Aufsichtsbehörde verpflichtet die Gemeinde Bergheim durch einen Bescheid, ihr Schwimmbad dauerhaft zu schließen. 1Die 200 Kilometer entfernte Gemeinde Talstadt klagt dagegen und beruft sich auf ihr eigenes Recht, über den Betrieb ihrer örtlichen Freizeiteinrichtungen zu entscheiden. Das Schwimmbad gehört allein Bergheim und wird allein von Bergheim betrieben; Talstadt betreibt ihre eigenen Schwimmbäder unverändert weiter. Zwischen den Gemeinden bestehen keine gemeinsamen Einrichtungen, Verträge oder Zahlungen.
Trifft „Klagebefugnis der Gemeinde“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeltendmachung einer Verletzung eigener RechteTalstadt behauptet eine Verletzung ihres eigenen Selbstverwaltungsrechts.
- 2fehltMöglichkeit der RechtsverletzungDie allein Bergheim betreffende Schließung kann Talstadts Entscheidungsfreiheit über ihre eigenen Einrichtungen nicht verletzen.
Typische Fehler
FehlerDie Gemeinde wird als allgemeine Vertreterin der Rechte ihrer Einwohner behandelt.
RichtigOhne besondere gesetzliche Ermächtigung muss die Gemeinde eigene Rechte geltend machen; mögliche Rechtsverletzungen ihrer Einwohner genügen dafür nicht.