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Kaufmann

§§ 1 ff. HGB · Zivilrecht

Kaufmann ist der Unternehmensträger, der ein Handelsgewerbe betreibt (Istkaufmann, § 1 HGB), aufgrund einer Handelsregistereintragung nach §§ 2, 3 oder 5 HGB als Kaufmann gilt oder kraft Rechtsform Kaufmann ist (Formkaufmann, § 6 HGB). Ein Handelsgewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nach dem Gesamtbild von Art und Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert; §§ 2, 3 HGB ermöglichen die Kaufmannseigenschaft durch Eintragung bei kleineren Gewerbebetrieben und unter besonderen Voraussetzungen bei land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen (Kannkaufmann). Bei § 5 HGB muss tatsächlich ein Gewerbe betrieben werden; gegenüber demjenigen, der sich auf die Eintragung der Firma beruft, kann dann nicht eingewandt werden, dieses Gewerbe sei kein Handelsgewerbe.

Merksatz

Ein Handelsgewerbe macht seinen Betreiber auch ohne Handelsregistereintragung zum Kaufmann.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Rana betreibt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einen Elektronikhandel mit drei Filialen und 60 Beschäftigten. 2Jährlich gehen 20.000 Bestellungen ein; zu organisieren sind Warenlager, Lieferantenverträge, Kundenkredite und Lohnabrechnungen. Ihr Einzelunternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen.

Trifft „Kaufmann“ hier zu?

„Kaufmann“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Stellung als Unternehmensträger
    Rana selbst ist Trägerin des Unternehmens und nicht lediglich dessen Mitarbeiterin.
    erfüllt
  2. 2
    Handelsgewerbe, einschlägige Registereintragung oder Rechtsform
    Größe und Komplexität des Betriebs erfordern eine kaufmännische Organisation, sodass bereits ein Handelsgewerbe vorliegt.
    erfüllt
BFall B

1Rana verkauft allein im eigenen Namen und auf eigene Rechnung jede Woche selbst genähte Stofftaschen über einen kleinen Onlineshop. Bei etwa zwei Bestellungen pro Woche erzielt sie jährlich 4.000 Euro Umsatz und hat keine Beschäftigten, Kredite oder umfangreichen Vorräte. Ihre Kundinnen bezahlen beim Kauf, und sie notiert Einnahmen und Ausgaben in einem Heft. Ihr Einzelunternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen.

Trifft „Kaufmann“ hier zu?

„Kaufmann“ trifft nicht zu.Es fehlt: Handelsgewerbe, einschlägige Registereintragung oder Rechtsform

An der Definition geprüft

  1. 1
    Stellung als Unternehmensträger
    Rana betreibt das Unternehmen selbst und trägt dessen Rechte und Pflichten.
    erfüllt
  2. 2
    Handelsgewerbe, einschlägige Registereintragung oder Rechtsform
    Der übersichtliche Kleinbetrieb erfordert keine kaufmännische Organisation; auch eine entsprechende Registereintragung oder Rechtsform fehlt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Kaufmannseigenschaft wird stets von einer Handelsregistereintragung abhängig gemacht.

RichtigWer ein Handelsgewerbe betreibt, ist bereits unabhängig von der Eintragung Kaufmann.

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