Definitionen
Kapitalerhaltung
§§ 30, 31 GmbHG · ZivilrechtDie Kapitalerhaltung bezeichnet das Verbot von Leistungen der Gesellschaft an Gesellschafter, die das Reinvermögen unter den Betrag des Stammkapitals mindern oder ein bereits bestehendes Defizit vertiefen, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Ausgenommen sind insbesondere Leistungen bei bestehendem Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag, Leistungen mit vollwertigem Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den Gesellschafter sowie die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und Leistungen auf wirtschaftlich entsprechende Forderungen. Verbotene Auszahlungen begründen einen Erstattungsanspruch der Gesellschaft gegen den empfangenden Gesellschafter, der bei gutgläubigem Empfang auf den zur Gläubigerbefriedigung erforderlichen Umfang beschränkt ist.
Geschützt ist grundsätzlich das Reinvermögen in Stammkapitalhöhe, nicht ein bestimmter Geldbestand.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 Euro; nach Abzug sämtlicher Schulden verbleibt ihr ein Vermögen von 25.000 Euro. Sie schenkt ihrem einzigen Gesellschafter 5.000 Euro und überweist das Geld aus ihrem Bankguthaben. Eine Gegenleistung oder spätere Rückzahlung ist nicht vereinbart. Die Zahlung betrifft weder ein Darlehen noch eine vergleichbare Finanzierung; ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag besteht nicht.
Trifft „Kapitalerhaltung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistung der GesellschaftDie GmbH leistet aus ihrem eigenen Vermögen.
- 2erfülltEmpfänger ist GesellschafterDer Empfänger ist an der GmbH beteiligt.
- 3erfülltEntstehung oder Vertiefung einer UnterbilanzDas Reinvermögen sinkt auf 20.000 Euro und unterschreitet damit das Stammkapital.
- 4erfülltKeine gesetzliche AusnahmeKeine der genannten Ausnahmen vom Auszahlungsverbot greift ein.
Eine GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 Euro; nach Abzug sämtlicher Schulden verbleibt ihr ein Vermögen von 30.000 Euro. Sie schenkt 2ihrem einzigen Gesellschafter 5.000 Euro und 1überweist das Geld aus ihrem Bankguthaben. 4Eine Gegenleistung oder spätere Rückzahlung ist nicht vereinbart. Die Zahlung betrifft weder ein Darlehen noch eine vergleichbare Finanzierung; ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag besteht nicht.
Trifft „Kapitalerhaltung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistung der GesellschaftDie GmbH leistet aus ihrem eigenen Vermögen.
- 2erfülltEmpfänger ist GesellschafterDer Empfänger ist an der GmbH beteiligt.
- 3fehltEntstehung oder Vertiefung einer UnterbilanzNach der Zahlung verbleiben 25.000 Euro Reinvermögen, sodass das Stammkapital vollständig gedeckt bleibt.
- 4erfülltKeine gesetzliche AusnahmeKeine der genannten Ausnahmen vom Auszahlungsverbot greift ein.
Typische Fehler
FehlerAuch die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens wird bei einer Unterbilanz stets als verbotene Auszahlung behandelt.
RichtigDie Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens ist vom Verbot des § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG ausgenommen.
FehlerGutgläubiger Empfang schließt den Erstattungsanspruch stets vollständig aus.
RichtigAuch ein gutgläubiger Empfänger muss erstatten, soweit dies zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist.
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