Definitionen
Kapitalverkehr
Art. 63 I AEUV · Öffentliches RechtKapitalverkehr im Sinne des Art. 63 I AEUV umfasst alle grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die der Vermögensanlage oder einer sonstigen eigenständigen Vermögensübertragung dienen. Dazu gehören insbesondere Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, Immobilienerwerb sowie Darlehen und Kredite, aber auch Schenkungen und Erbschaften. Abzugrenzen ist der Kapitalverkehr vom Zahlungsverkehr, der lediglich die monetäre Abwicklung eines zugrunde liegenden Leistungsaustauschs darstellt.
Der Schutz des Kapitalverkehrs ist nicht auf Vermögensbewegungen innerhalb der Union beschränkt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Anna lebt außerhalb der Europäischen Union und kauft Anteile an einem Investmentfonds mit Sitz in einem EU-Staat. 1Sie überweist dafür 20.000 Euro von ihrem Konto in ihrem Wohnsitzstaat auf das Konto des Fonds in dem EU-Staat. 3Die Anteile will sie langfristig als Geldanlage halten.
Trifft „Kapitalverkehr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrenzüberschreitende TransaktionDas Geld wird über eine Staatsgrenze hinweg übertragen.
- 2erfülltVerbindung zwischen Mitgliedstaaten oder mit einem DrittstaatDer Vorgang verbindet einen Drittstaat mit einem Mitgliedstaat.
- 3erfülltVermögensanlage oder sonstige eigenständige VermögensübertragungDer Erwerb der Fondsanteile dient der Vermögensanlage.
2Anna lebt außerhalb der Europäischen Union und bestellt bei einem Möbelhändler mit Sitz in einem EU-Staat ein Sofa für ihre Wohnung. 1Sie überweist den Kaufpreis von ihrem Konto in ihrem Wohnsitzstaat auf das Konto des Händlers in dem EU-Staat.
Trifft „Kapitalverkehr“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrenzüberschreitende TransaktionDie Überweisung bewegt Geld über eine Staatsgrenze hinweg.
- 2erfülltVerbindung zwischen Mitgliedstaaten oder mit einem DrittstaatDie Zahlung verbindet einen Drittstaat mit einem Mitgliedstaat.
- 3fehltVermögensanlage oder sonstige eigenständige VermögensübertragungDie Überweisung dient lediglich der Bezahlung einer Ware zum eigenen Gebrauch.
Typische Fehler
FehlerJede grenzüberschreitende Überweisung wird als Kapitalverkehr eingeordnet.
RichtigEine Überweisung, die lediglich einen zugrunde liegenden Leistungsaustausch abwickelt, gehört zum Zahlungsverkehr.
FehlerEine rein inländische Vermögensanlage wird allein wegen ihres Anlagezwecks als Kapitalverkehr im Sinne des Art. 63 I AEUV eingeordnet.
RichtigErforderlich ist eine grenzüberschreitende Transaktion zwischen Mitgliedstaaten oder zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema