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Kapitalverkehr

Art. 63 I AEUV · Öffentliches Recht

Kapitalverkehr im Sinne des Art. 63 I AEUV umfasst alle grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die der Vermögensanlage oder einer sonstigen eigenständigen Vermögensübertragung dienen. Dazu gehören insbesondere Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, Immobilienerwerb sowie Darlehen und Kredite, aber auch Schenkungen und Erbschaften. Abzugrenzen ist der Kapitalverkehr vom Zahlungsverkehr, der lediglich die monetäre Abwicklung eines zugrunde liegenden Leistungsaustauschs darstellt.

Merksatz

Der Schutz des Kapitalverkehrs ist nicht auf Vermögensbewegungen innerhalb der Union beschränkt.

Kapitalverkehr oder Zahlungsverkehr?Entscheidend ist, ob Vermögen eigenständig übertragen oder nur ein Leistungsaustausch durch Zahlung abgewickelt wird.
Kapitalverkehr
Zahlungsverkehr
Funktion
Vermögensanlage oder sonstige eigenständige Vermögensübertragung
Bloße Zahlung zur Abwicklung eines zugrunde liegenden Leistungsaustauschs
Typische Vorgänge
Investitionen, Immobilienerwerb, Darlehen, Schenkungen und Erbschaften
Bezahlung einer Ware oder Dienstleistung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Anna lebt außerhalb der Europäischen Union und kauft Anteile an einem Investmentfonds mit Sitz in einem EU-Staat. 1Sie überweist dafür 20.000 Euro von ihrem Konto in ihrem Wohnsitzstaat auf das Konto des Fonds in dem EU-Staat. 3Die Anteile will sie langfristig als Geldanlage halten.

Trifft „Kapitalverkehr“ hier zu?

„Kapitalverkehr“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grenzüberschreitende Transaktion
    Das Geld wird über eine Staatsgrenze hinweg übertragen.
    erfüllt
  2. 2
    Verbindung zwischen Mitgliedstaaten oder mit einem Drittstaat
    Der Vorgang verbindet einen Drittstaat mit einem Mitgliedstaat.
    erfüllt
  3. 3
    Vermögensanlage oder sonstige eigenständige Vermögensübertragung
    Der Erwerb der Fondsanteile dient der Vermögensanlage.
    erfüllt
BFall B

2Anna lebt außerhalb der Europäischen Union und bestellt bei einem Möbelhändler mit Sitz in einem EU-Staat ein Sofa für ihre Wohnung. 1Sie überweist den Kaufpreis von ihrem Konto in ihrem Wohnsitzstaat auf das Konto des Händlers in dem EU-Staat.

Trifft „Kapitalverkehr“ hier zu?

„Kapitalverkehr“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vermögensanlage oder sonstige eigenständige Vermögensübertragung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grenzüberschreitende Transaktion
    Die Überweisung bewegt Geld über eine Staatsgrenze hinweg.
    erfüllt
  2. 2
    Verbindung zwischen Mitgliedstaaten oder mit einem Drittstaat
    Die Zahlung verbindet einen Drittstaat mit einem Mitgliedstaat.
    erfüllt
  3. 3
    Vermögensanlage oder sonstige eigenständige Vermögensübertragung
    Die Überweisung dient lediglich der Bezahlung einer Ware zum eigenen Gebrauch.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede grenzüberschreitende Überweisung wird als Kapitalverkehr eingeordnet.

RichtigEine Überweisung, die lediglich einen zugrunde liegenden Leistungsaustausch abwickelt, gehört zum Zahlungsverkehr.

Voraussetzung vergessen

FehlerEine rein inländische Vermögensanlage wird allein wegen ihres Anlagezwecks als Kapitalverkehr im Sinne des Art. 63 I AEUV eingeordnet.

RichtigErforderlich ist eine grenzüberschreitende Transaktion zwischen Mitgliedstaaten oder zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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