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Kauf bricht nicht Miete

§ 566 BGB · Zivilrecht

Der Grundsatz 'Kauf bricht nicht Miete' besagt, dass bei rechtsgeschäftlicher Übertragung des Eigentums auf einen Dritten der Erwerber anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis eintritt, soweit sie die Dauer seines Eigentums betreffen. Voraussetzung ist, dass es sich um vermieteten Wohnraum oder entsprechend um ein vermietetes Grundstück oder andere vermietete Räume handelt, der Veräußerer zugleich Vermieter ist und das Mietobjekt dem Mieter vor dem Eigentumsübergang überlassen wurde (§§ 566, 578 BGB).

Merksatz

Nicht der Kaufvertrag, sondern der Eigentumsübergang ist für den gesetzlichen Vermieterwechsel entscheidend.

Wann wechselt die Vermieterstellung?Die Überlassung muss vor dem Eigentumsübergang liegen. Mit dem Eigentumsübergang wird der Erwerber bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Vermieter.
  1. Vorher
    Überlassung an den Mieter
    Der Mieter erhält das Mietobjekt zur Nutzung.
  2. Eigentumsübergang
    Erwerber wird Vermieter
    Der Erwerber tritt für seine Eigentumszeit in die mietvertraglichen Rechte und Pflichten ein.
  1. Überlassung an den Mieter Der Mieter erhält das Mietobjekt zur Nutzung.
  2. Erwerber wird Vermieter Der Erwerber tritt für seine Eigentumszeit in die mietvertraglichen Rechte und Pflichten ein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora gehört eine Wohnung, die sie an Leon vermietet hat. Leon hat von Nora die Schlüssel erhalten und wohnt bereits in der Wohnung. Anschließend verkauft Nora die Wohnung an Emil, der danach als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.

Trifft „Kauf bricht nicht Miete“ hier zu?

„Kauf bricht nicht Miete“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermieteter Wohnraum, ein vermietetes Grundstück oder andere vermietete Räume
    Die Wohnung ist vermieteter Wohnraum.
    erfüllt
  2. 2
    Veräußerer ist zugleich Vermieter
    Nora ist sowohl die bisherige Eigentümerin als auch Leons Vermieterin.
    erfüllt
  3. 3
    Überlassung an den Mieter vor dem Eigentumsübergang
    Leon hat die Wohnung bereits erhalten, bevor Emil Eigentümer wird.
    erfüllt
  4. 4
    Rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung auf einen Dritten
    Die verkaufte Wohnung wird von Nora auf Emil als neuen Eigentümer übertragen.
    erfüllt
BFall B

Nora gehört eine Wohnung, die sie an Leon vermietet hat. Nora verkauft die Wohnung an Emil, der anschließend als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Zu diesem Zeitpunkt hat Leon die Schlüssel noch nicht erhalten und kann die Wohnung noch nicht nutzen; die Übergabe ist erst für den folgenden Monat vereinbart.

Trifft „Kauf bricht nicht Miete“ hier zu?

„Kauf bricht nicht Miete“ trifft nicht zu.Es fehlt: Überlassung an den Mieter vor dem Eigentumsübergang

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermieteter Wohnraum, ein vermietetes Grundstück oder andere vermietete Räume
    Über die Wohnung besteht bereits ein Mietvertrag.
    erfüllt
  2. 2
    Veräußerer ist zugleich Vermieter
    Nora ist sowohl die bisherige Eigentümerin als auch Leons Vermieterin.
    erfüllt
  3. 3
    Überlassung an den Mieter vor dem Eigentumsübergang
    Beim Eigentumsübergang ist Leon die Wohnung noch nicht überlassen worden.
    fehlt
  4. 4
    Rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung auf einen Dritten
    Die verkaufte Wohnung wird von Nora auf Emil als neuen Eigentümer übertragen.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Erwerber wird bereits mit Abschluss des Kaufvertrags als neuer Vermieter behandelt.

RichtigBei erfüllten Voraussetzungen tritt der Erwerber erst mit dem Eigentumsübergang in die Vermieterstellung ein.

Voraussetzung vergessen

FehlerEin bestehender Mietvertrag wird für ausreichend gehalten, ohne die vorherige Überlassung zu prüfen.

RichtigDer Mieter muss das Mietobjekt schon vor dem Eigentumsübergang zur Nutzung erhalten haben.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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