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Kaufvertrag

§ 433 BGB · Zivilrecht

Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen sowie bei einem Rechtskauf das Recht zu übertragen, während der Käufer verpflichtet ist, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen.

Merksatz

Ob ein Kaufvertrag besteht, hängt von den vereinbarten Pflichten ab, nicht von ihrer Erfüllung.

Kaufvertrag oder Übereignung?Beim Sachkauf begründet der Kaufvertrag Pflichten. Die Übereignung verändert dagegen die Eigentumslage.
Kaufvertrag
Übereignung
Einordnung
Verpflichtungsgeschäft
Verfügungsgeschäft
Wirkung
Pflicht zur Eigentumsverschaffung
Eigentumsübergang

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena und Amir einigen sich verbindlich darauf, dass Lena Amir ihr Fahrrad für 120 Euro gibt. Lena soll das Fahrrad übergeben und Amir zum Eigentümer machen. Amir soll im Gegenzug 120 Euro zahlen und das Fahrrad entgegennehmen. Die Übergabe ist für nächste Woche vorgesehen.

Trifft „Kaufvertrag“ hier zu?

„Kaufvertrag“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag
    Die verbindliche Einigung begründet Pflichten beider Seiten im Austausch gegeneinander.
    erfüllt
  2. 2
    Pflicht zur Übergabe und Eigentumsverschaffung oder zur Rechtsübertragung
    Lena verpflichtet sich zur Übergabe des Fahrrads und zur Übertragung des Eigentums.
    erfüllt
  3. 3
    Pflicht zur Kaufpreiszahlung
    Amir schuldet als Gegenleistung einen bestimmten Geldbetrag.
    erfüllt
  4. 4
    Pflicht zur Abnahme
    Amir verpflichtet sich auch dazu, das Fahrrad anzunehmen.
    erfüllt
BFall B

1Lena und Amir vereinbaren verbindlich, dass Lena Amir ihr Fahrrad und Amir Lena seine Gitarre als Gegenleistung gibt. 2Beide sollen den eigenen Gegenstand übergeben und den anderen zum Eigentümer machen. 4Beide sollen den jeweils erhaltenen Gegenstand entgegennehmen; Geld soll niemand zahlen.

Trifft „Kaufvertrag“ hier zu?

„Kaufvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Pflicht zur Kaufpreiszahlung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag
    Beide verpflichten sich verbindlich zu Leistungen im Austausch gegeneinander.
    erfüllt
  2. 2
    Pflicht zur Übergabe und Eigentumsverschaffung oder zur Rechtsübertragung
    Jeder schuldet die Übergabe und Eigentumsübertragung seines Gegenstands.
    erfüllt
  3. 3
    Pflicht zur Kaufpreiszahlung
    Die Gegenleistung besteht jeweils in einem anderen Gegenstand und nicht in Geld.
    fehlt
  4. 4
    Pflicht zur Abnahme
    Beide verpflichten sich zur Annahme des Gegenstands der anderen Person.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Käufer wird bereits durch den Kaufvertrag Eigentümer der Sache.

RichtigDer Kaufvertrag begründet die Pflicht zur Eigentumsverschaffung; der Eigentumsübergang erfordert ein gesondertes Übertragungsgeschäft.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Abnahme der Sache wird nur als Obliegenheit des Käufers behandelt.

RichtigDie Abnahme ist eine vertragliche Pflicht des Käufers.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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