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Kausale Handlungslehre

§ 13 StGB · Strafrecht

Die kausale Handlungslehre definiert Handlung als jeden durch den Willen verursachten Körperbewegung bzw. jedes willkürliche menschliche Verhalten, das eine Veränderung in der Außenwelt bewirkt; maßgeblich ist allein die Kausalität zwischen Willensakt und Erfolg, ohne dass der Inhalt des Willens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) bereits auf Handlungsebene berücksichtigt wird.

Merksatz

Entscheidend ist die willensgetragene Außenwirkung, nicht das mit dem Verhalten verfolgte Ziel.

Kausale oder finale Handlungslehre?Die Lehren unterscheiden sich darin, welche Bedeutung die Zielrichtung des Verhaltens bereits für den Handlungsbegriff hat.
Kausale Handlungslehre
Finale Handlungslehre
Handlungsverständnis
Willensgetragene Veränderung der Außenwelt.
Zweckgerichtete Steuerung eines Geschehens.
Willensinhalt
Für die Handlungseigenschaft nicht entscheidend.
Die Zielrichtung prägt bereits den Handlungsbegriff.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Paul greift absichtlich nach einem Ball auf dem Tisch und 2legt ihn in eine Kiste.

Trifft „Kausale Handlungslehre“ hier zu?

„Kausale Handlungslehre“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vom Willen getragene Körperbewegung
    Paul bewegt seine Hand aufgrund eines eigenen Willensentschlusses.
    erfüllt
  2. 2
    Durch das Verhalten bewirkte Außenweltveränderung
    Durch Pauls Bewegung wechselt der Ball seinen Ort.
    erfüllt
BFall B

Bei einer Untersuchung tippt die Ärztin Paul mit einem kleinen Hammer auf die Sehne unterhalb seiner Kniescheibe. Sein Unterschenkel schnellt daraufhin rein reflexartig und ohne seine willentliche Steuerung nach vorn und 2stößt einen Ball vom Hocker.

Trifft „Kausale Handlungslehre“ hier zu?

„Kausale Handlungslehre“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vom Willen getragene Körperbewegung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vom Willen getragene Körperbewegung
    Die reine Reflexbewegung beruht nicht auf Pauls Willen.
    fehlt
  2. 2
    Durch das Verhalten bewirkte Außenweltveränderung
    Die Bewegung des Unterschenkels verändert den Ort des Balls.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine reine Reflexbewegung wird allein wegen ihrer körperlichen Außenwirkung als Handlung eingeordnet.

RichtigEine reine Reflexbewegung genügt nicht, weil die Körperbewegung vom Willen getragen sein muss.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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