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Kapazitätserschöpfung

Art. 12 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Kapazitätserschöpfung bezeichnet den Grundsatz im Hochschulzulassungsrecht, wonach eine Hochschule verpflichtet ist, alle vorhandenen Ausbildungskapazitäten vollständig auszuschöpfen und sämtliche Studienplätze zu besetzen, die nach den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zur Verfügung stehen, um dem Zulassungsanspruch der Bewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. dem Gleichheitssatz gerecht zu werden.

Merksatz

Platzmangel rechtfertigt eine Ablehnung erst, wenn alle tatsächlich und rechtlich verfügbaren Studienplätze im Studiengang besetzt sind.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1An einer staatlichen Universität ermöglichen Lehrkräfte, Räume und Ausstattung nach den geltenden Vorgaben in einem Studiengang genau 100 Plätze für das erste Semester. 2Alle 100 Plätze sind mit Studienanfängern besetzt. Eine weitere Bewerberin erfüllt die Zugangsvoraussetzungen und erhält wegen fehlender Plätze eine Absage.

Trifft „Kapazitätserschöpfung“ hier zu?

„Kapazitätserschöpfung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hochschulzulassung
    Es geht um die Aufnahme eines Studiums an einer staatlichen Universität.
    erfüllt
  2. 2
    Vollständige Nutzung tatsächlich und rechtlich verfügbarer Studienplätze
    Sämtliche unter den gegebenen Bedingungen verfügbaren Plätze werden genutzt.
    erfüllt
BFall B

1An einer staatlichen Universität ermöglichen Lehrkräfte, Räume und Ausstattung nach den geltenden Vorgaben in einem Studiengang genau 100 Plätze für das erste Semester. Nur 90 Plätze sind besetzt, zehn bleiben frei. Obwohl weitere Bewerbungen von Personen vorliegen, die alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, beendet die Universität die Vergabe und nimmt niemanden mehr auf.

Trifft „Kapazitätserschöpfung“ hier zu?

„Kapazitätserschöpfung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vollständige Nutzung tatsächlich und rechtlich verfügbarer Studienplätze

An der Definition geprüft

  1. 1
    Hochschulzulassung
    Es geht um die Aufnahme eines Studiums an einer staatlichen Universität.
    erfüllt
  2. 2
    Vollständige Nutzung tatsächlich und rechtlich verfügbarer Studienplätze
    Zehn verfügbare Plätze bleiben trotz weiterer Bewerbungen geeigneter Personen unbesetzt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus dem Grundsatz wird ein Anspruch auf die Schaffung zusätzlicher Studienplätze abgeleitet.

RichtigDie Pflicht betrifft vorhandene Ausbildungsmöglichkeiten; aus ihr allein folgt kein Anspruch auf die Schaffung zusätzlicher Studienplätze.

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