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Interessenabwägung

Die Interessenabwägung ist eine Methode der Rechtsfindung, bei der die widerstreitenden Interessen der Beteiligten – unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls sowie der einschlägigen Wertungen der Rechtsordnung – gegenübergestellt und gewichtet werden, um zu ermitteln, welchem Interesse der Vorrang gebührt.

Merksatz

Das Gewicht eines Interesses hängt auch von den Umständen des konkreten Falls ab.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Arbeitgeber will einer langjährig beschäftigten Mitarbeiterin nach einer einmaligen schweren Beleidigung ihres Vorgesetzten sofort kündigen. Das Gericht berücksichtigt 1das Interesse des Arbeitgebers an einem störungsfreien Betrieb und das Interesse der Mitarbeiterin am Erhalt ihres Arbeitsplatzes sowie 2sämtliche bedeutsamen Umstände, insbesondere die bisher störungsfreie Zusammenarbeit und ihre sofortige Entschuldigung. 3Es bezieht außerdem die rechtliche Vorgabe ein, dass eine sofortige Beendigung nur als letztes Mittel in Betracht kommt. 4Anschließend vergleicht es die beiden Interessen und bewertet ihre Bedeutung, um zu bestimmen, welches im konkreten Fall vorgehen soll.

Trifft „Interessenabwägung“ hier zu?

„Interessenabwägung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Widerstreitende Interessen der Beteiligten
    Das betriebliche Interesse steht dem Interesse am Fortbestand des Arbeitsplatzes gegenüber.
    erfüllt
  2. 2
    Berücksichtigung aller relevanten Einzelfallumstände
    Das Gericht berücksichtigt neben dem Vorfall auch die weiteren entscheidungserheblichen Umstände.
    erfüllt
  3. 3
    Berücksichtigung rechtlicher Wertungen
    Das Gericht orientiert seine Prüfung am rechtlichen Vorrang milderer Mittel.
    erfüllt
  4. 4
    Gegenüberstellung und Gewichtung zur Vorrangermittlung
    Das Gericht setzt die Interessen zueinander ins Verhältnis, um ihren Vorrang zu bestimmen.
    erfüllt
BFall B

Ein Arbeitgeber will einer langjährig beschäftigten Mitarbeiterin nach einer einmaligen schweren Beleidigung ihres Vorgesetzten sofort kündigen. Das Gericht berücksichtigt 1das Interesse des Arbeitgebers an einem störungsfreien Betrieb und das Interesse der Mitarbeiterin am Erhalt ihres Arbeitsplatzes sowie 2sämtliche bedeutsamen Umstände, insbesondere die bisher störungsfreie Zusammenarbeit und ihre sofortige Entschuldigung. 3Es bezieht außerdem die rechtliche Vorgabe ein, dass eine sofortige Beendigung nur als letztes Mittel in Betracht kommt. Es hält diese Gesichtspunkte lediglich nebeneinander fest, ohne die beiden Interessen zu vergleichen oder ihre Bedeutung zueinander zu bestimmen.

Trifft „Interessenabwägung“ hier zu?

„Interessenabwägung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gegenüberstellung und Gewichtung zur Vorrangermittlung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Widerstreitende Interessen der Beteiligten
    Das betriebliche Interesse steht dem Interesse am Fortbestand des Arbeitsplatzes gegenüber.
    erfüllt
  2. 2
    Berücksichtigung aller relevanten Einzelfallumstände
    Die Sammlung umfasst alle entscheidungserheblichen Umstände des Falls.
    erfüllt
  3. 3
    Berücksichtigung rechtlicher Wertungen
    Der rechtliche Vorrang milderer Mittel wird in die Prüfung einbezogen.
    erfüllt
  4. 4
    Gegenüberstellung und Gewichtung zur Vorrangermittlung
    Die bloße Sammlung wird nicht durch einen Vergleich und eine relative Gewichtung der Interessen ergänzt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerNur der auslösende Vorfall wird betrachtet; weitere entscheidungserhebliche Umstände bleiben unberücksichtigt.

RichtigAuch die übrigen relevanten Umstände des Einzelfalls müssen einbezogen werden.

Verwechslung

FehlerDie Gewichtung wird als freie Entscheidung nach persönlichem Gerechtigkeitsempfinden verstanden.

RichtigDie Gewichtung muss sich an den einschlägigen rechtlichen Wertungen orientieren.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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