Definitionen
Interessenkollision
§ 1629 Abs. 2 BGB · ZivilrechtEine Interessenkollision liegt vor, wenn ein Elternteil sein minderjähriges Kind vertritt und dabei eigene Interessen oder Drittinteressen mit den Interessen des Kindes in Widerspruch stehen, sodass die Gefahr einer nicht interessengerechten Vertretung besteht. Ein erheblicher Interessengegensatz kann eine gerichtliche Entziehung der Vertretung rechtfertigen; gesetzliche Vertretungsausschlüsse gelten in den dafür geregelten Fällen unabhängig von einem konkreten Interessengegensatz.
Die Kindesvertretung kann schon durch einen Interessengegensatz gefährdet sein, bevor ein Schaden eintritt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Der unverheiratete Lebensgefährte von Leas Mutter hat aus Unachtsamkeit Leas 2.000 Euro teures Fahrrad zerstört. 1Leas allein sorgeberechtigte Mutter verhandelt für die zwölfjährige Lea mit ihm über den Ersatz des Schadens. 2Die Mutter will auf jede Zahlung verzichten, damit ihr Lebensgefährte ihr stattdessen eine Urlaubsreise bezahlt.
Trifft „Interessenkollision“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertretung eines minderjährigen Kindes durch einen ElternteilDie allein sorgeberechtigte Mutter nimmt für ihr minderjähriges Kind dessen Interessen gegenüber dem Schädiger wahr.
- 2erfülltGefährdung der Kindesvertretung durch widersprechende eigene oder DrittinteressenDas eigene Interesse der Mutter an der Reise widerspricht Leas Interesse am Schadensersatz und gefährdet dessen Durchsetzung.
Eine Nachbarin hat aus Unachtsamkeit Leas 2.000 Euro teures Fahrrad zerstört. 1Leas allein sorgeberechtigte Mutter verhandelt für die zwölfjährige Lea mit ihr über den Ersatz des Schadens. Die Mutter verlangt den vollständigen Ersatz für Lea. Außer der Nachbarschaft bestehen zwischen der Mutter und der Frau keine persönlichen oder wirtschaftlichen Verbindungen.
Trifft „Interessenkollision“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertretung eines minderjährigen Kindes durch einen ElternteilDie allein sorgeberechtigte Mutter handelt für ihr minderjähriges Kind gegenüber der Schädigerin.
- 2fehltGefährdung der Kindesvertretung durch widersprechende eigene oder DrittinteressenDie Mutter verfolgt Leas Ersatzinteresse, ohne dass entgegenstehende eigene oder Drittinteressen erkennbar sind.
Typische Fehler
FehlerJede Interessenkollision wird als automatischer Ausschluss der elterlichen Vertretungsmacht behandelt.
RichtigAußerhalb gesetzlicher Vertretungsausschlüsse kommt bei erheblichem Interessengegensatz eine gerichtliche Entziehung der Vertretung in Betracht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema