Definitionen
Im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO ist, sofern die Erfolgsaussichten in der Hauptsache offen oder nicht hinreichend sicher beurteilbar sind, eine Folgenabwägung vorzunehmen, bei der die Nachteile, die dem Antragsteller bei Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzes und späterem Erfolg in der Hauptsache entstehen, gegen die Nachteile abgewogen werden, die der Antragsgegner, Dritte oder die Allgemeinheit bei Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes und späterem Misserfolg in der Hauptsache erleiden würden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) besonderes Gewicht zukommt. Im Verfahren nach § 123 VwGO ersetzt eine Folgenabwägung grundsätzlich nicht die erforderliche Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund; bei drohenden schweren, unzumutbaren und durch die Hauptsacheentscheidung nicht mehr zu beseitigenden Rechtsbeeinträchtigungen kann sie jedoch geboten sein, wenn die Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht hinreichend geklärt werden kann.
Eine Folgenabwägung vergleicht die Nachteile beider möglichen Fehlentscheidungen unter Wahrung effektiven Rechtsschutzes.
- 1Formelle PrüfungDie behördliche Vollziehungsanordnung insbesondere auf eine ausreichende schriftliche Begründung prüfen.
- 2Gerichtliche InteressenabwägungErfolgsaussichten berücksichtigen; bei offenem Ausgang die Folgen beider möglichen Fehlentscheidungen vergleichen.
- 1Formelle Prüfung Die behördliche Vollziehungsanordnung insbesondere auf eine ausreichende schriftliche Begründung prüfen.
- 2Gerichtliche Interessenabwägung Erfolgsaussichten berücksichtigen; bei offenem Ausgang die Folgen beider möglichen Fehlentscheidungen vergleichen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein kranker Mann ohne Winterkleidung beantragt beim Gericht eine vorläufige Unterbringung durch die Stadt für die kommende Nacht; ohne einen warmen Schlafplatz droht ihm bei angekündigten minus fünfzehn Grad nach ärztlicher Einschätzung der Tod durch Unterkühlung. Ob er einen von der Stadt genannten anderen Schlafplatz tatsächlich nutzen kann, lässt sich trotz aller bis zum Abend möglichen Nachfragen nicht feststellen. Ein verfügbares städtisches Zimmer würde für eine Nacht 70 Euro kosten und niemand anderem fehlen. Das Gericht vergleicht das Todesrisiko bei einer Ablehnung trotz später bestätigten Anspruchs mit den städtischen Kosten einer Unterbringung trotz später verneinten Anspruchs und betrachtet dabei ausschließlich die beantragte Übernachtung.
Trifft „Interessenabwägung im einstweiligen Rechtsschutz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltOffene oder nicht hinreichend sicher beurteilbare ErfolgsaussichtenOb ein anderer nutzbarer Schlafplatz den Unterbringungsanspruch ausschließt, bleibt trotz der möglichen Aufklärung offen.
- 2erfülltVergleich beider Fehlentscheidungsfolgen unter Beachtung von Verhältnismäßigkeit und effektivem RechtsschutzDer Vergleich erfasst beide Fehlentscheidungen und berücksichtigt wirksamen Lebensschutz sowie die zeitliche Begrenzung der Belastung.
- 3erfülltBesondere Voraussetzungen einer Folgenabwägung nach § 123 VwGODie belegte Lebensgefahr ist später nicht rückgängig zu machen, während eine rechtzeitige weitere Aufklärung unmöglich ist.
Ein kranker Mann ohne Winterkleidung beantragt beim Gericht eine vorläufige Unterbringung durch die Stadt für die kommende Nacht; ohne einen warmen Schlafplatz droht ihm bei angekündigten minus fünfzehn Grad nach ärztlicher Einschätzung der Tod durch Unterkühlung. Ob er einen von der Stadt genannten anderen Schlafplatz tatsächlich nutzen kann, lässt sich trotz aller bis zum Abend möglichen Nachfragen nicht feststellen. Ein verfügbares städtisches Zimmer würde für eine Nacht 70 Euro kosten und niemand anderem fehlen. Das Gericht betrachtet ausschließlich das Todesrisiko bei einer Ablehnung trotz später bestätigten Anspruchs und lässt die städtischen Kosten einer Unterbringung trotz später verneinten Anspruchs ausdrücklich außer Betracht.
Trifft „Interessenabwägung im einstweiligen Rechtsschutz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltOffene oder nicht hinreichend sicher beurteilbare ErfolgsaussichtenDie entscheidungserhebliche Verfügbarkeit eines anderen Schlafplatzes bleibt ungeklärt.
- 2fehltVergleich beider Fehlentscheidungsfolgen unter Beachtung von Verhältnismäßigkeit und effektivem RechtsschutzDas Gericht untersucht nur eine mögliche Fehlentscheidung und stellt deren Folgen nicht den gegenläufigen Nachteilen gegenüber.
- 3erfülltBesondere Voraussetzungen einer Folgenabwägung nach § 123 VwGODie nicht wiedergutzumachende Lebensgefahr und die ausgeschöpften Aufklärungsmöglichkeiten erfordern eine Folgenbetrachtung.
Typische Fehler
FehlerBei § 123 VwGO werden offene Erfolgsaussichten stets als ausreichend angesehen, um ohne Weiteres allein nach den drohenden Nachteilen zu entscheiden.
RichtigAnordnungsanspruch und Anordnungsgrund sind grundsätzlich glaubhaft zu machen; eine Folgenabwägung tritt nicht automatisch an ihre Stelle.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema