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Intensiver Notwehrexzess

§ 33 StGB · Strafrecht

Der intensive Notwehrexzess liegt vor, wenn der Täter bei der Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff das Maß der erforderlichen Verteidigung überschreitet, also ein milderes, gleich geeignetes Abwehrmittel zur Verfügung gestanden hätte; handelt der Täter dabei aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, ist er gemäß § 33 StGB straflos.

Merksatz

Beim intensiven Exzess betrifft die Grenzüberschreitung das Ausmaß, nicht den Zeitpunkt der Abwehr.

Welche Grenze wird überschritten?Links betrifft die Überschreitung das Ausmaß der Abwehr, rechts ihren Zeitpunkt. Ob die Überschreitung entschuldigt ist, wird damit nicht entschieden.
Intensiver Notwehrexzess
Extensiver Notwehrexzess
Überschrittene Grenze
Erforderliches Maß der Abwehr.
Zeitliche Grenzen der Abwehr.
Angriff bei der Abwehr
Ein rechtswidriger Angriff ist gegenwärtig.
Ein Angriff ist noch nicht oder nicht mehr gegenwärtig.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Max tritt an die wartende Lena heran und schlägt ihr wiederholt mit der Faust ins Gesicht. 2Lena hat ein Pfefferspray griffbereit und weiß, dass sie Max damit sofort und ebenso sicher stoppen kann wie mit ihrem Messer. In panischer Angst vor weiteren Schlägen sticht sie ihm stattdessen mit dem Messer in den Bauch.

Trifft „Intensiver Notwehrexzess“ hier zu?

„Intensiver Notwehrexzess“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff
    Lena wehrt sich gegen die noch andauernden und rechtswidrigen Schläge.
    erfüllt
  2. 2
    Überschreitung des erforderlichen Verteidigungsmaßes
    Das sofort verfügbare Pfefferspray wäre ein milderes und gleich wirksames Mittel gewesen.
    erfüllt
BFall B

1Max tritt an die wartende Lena heran und schlägt ihr wiederholt mit der Faust ins Gesicht. Lena kann die Schläge weder mit bloßen Händen noch durch Rufen nach Hilfe stoppen, hat aber ein Pfefferspray griffbereit. In panischer Angst vor weiteren Schlägen sprüht sie Max einmal ins Gesicht; er hört sofort auf.

Trifft „Intensiver Notwehrexzess“ hier zu?

„Intensiver Notwehrexzess“ trifft nicht zu.Es fehlt: Überschreitung des erforderlichen Verteidigungsmaßes

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff
    Lena wehrt sich gegen die noch andauernden und rechtswidrigen Schläge.
    erfüllt
  2. 2
    Überschreitung des erforderlichen Verteidigungsmaßes
    Ein milderes, gleich wirksames Mittel steht nicht zur Verfügung, und Lena beendet ihre Abwehr sofort mit dem Ende der Schläge.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine allein aus Wut überzogene Abwehr wird als nach § 33 StGB entschuldigt behandelt.

RichtigWut allein genügt nicht; die Überschreitung muss auf Verwirrung, Furcht oder Schrecken beruhen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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