Definitionen
Eine institutionelle Garantie ist eine verfassungsrechtliche Gewährleistung, die nicht primär subjektive Rechte des Einzelnen schützt, sondern den Bestand und die Wesensmerkmale einer bestimmten Einrichtung des öffentlichen Rechts (z. B. Berufsbeamtentum, kommunale Selbstverwaltung) objektiv-rechtlich sichert und dem Gesetzgeber verbietet, diese Institution in ihrem Kernbestand abzuschaffen oder auszuhöhlen.
Die Verfassung schützt den Kern öffentlich-rechtlicher Einrichtungen, nicht jede Einzelheit ihrer gesetzlichen Ausgestaltung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Der Bundestag will alle Beamtenverhältnisse abschaffen und staatliche Aufgaben künftig ausschließlich durch vertraglich angestellte Beschäftigte erledigen lassen. Bei der rechtlichen Prüfung stehen die Vorgaben des Grundgesetzes zum Fortbestand und zu den Grundstrukturen des Berufsbeamtentums im Mittelpunkt. Ansprüche einzelner Beamter sind nicht Gegenstand der Prüfung.
Trifft „Institutionelle Garantie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfassungsrechtliche GewährleistungArt. 33 Abs. 5 GG sichert das Berufsbeamtentum auf Verfassungsebene.
- 2erfülltEinrichtung des öffentlichen RechtsDas Berufsbeamtentum ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung.
- 3erfülltObjektiver Schutz des Kernbestands vor Abschaffung oder AushöhlungGeschützt ist das Berufsbeamtentum als Einrichtung gegen seine vollständige Abschaffung, unabhängig von Einzelansprüchen.
Der Bundestag will sämtliches privates Eigentum an Sachen abschaffen und alle Sachen in staatliches Eigentum überführen. Bei der rechtlichen Prüfung stehen die Vorgaben des Grundgesetzes zum Fortbestand und zu den Grundstrukturen des Privateigentums im Mittelpunkt. Ansprüche einzelner Eigentümer sind nicht Gegenstand der Prüfung.
Trifft „Institutionelle Garantie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfassungsrechtliche GewährleistungArt. 14 Abs. 1 GG sichert das Privateigentum auf Verfassungsebene.
- 2fehltEinrichtung des öffentlichen RechtsDas Privateigentum an Sachen ist eine privatrechtliche Einrichtung und fällt deshalb unter die Institutsgarantie.
- 3erfülltObjektiver Schutz des Kernbestands vor Abschaffung oder AushöhlungDie Eigentumsgarantie schützt auch den Bestand der Eigentumsordnung gegen ihre vollständige Abschaffung.
Typische Fehler
FehlerAus der Garantie wird ein Verbot jeder gesetzlichen Änderung der geschützten Einrichtung abgeleitet.
RichtigDie Garantie schützt den institutionellen Kern vor Abschaffung und Aushöhlung, schreibt aber nicht jede Einzelheit unveränderlich fest.
FehlerDer objektiv-rechtliche Schutz wird als Ausschluss zusätzlicher subjektiver Rechte verstanden.
RichtigDie Einrichtung steht im Mittelpunkt des Schutzes; subjektive Rechte können daneben bestehen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata