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Institutionelle Garantie der Pressefreiheit

Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG · Öffentliches Recht

Die institutionelle Garantie der Pressefreiheit sichert über den individuellen Abwehranspruch hinaus den Bestand und die Funktionsfähigkeit einer freien Presse als Institution des demokratischen Gemeinwesens, indem sie den Gesetzgeber verpflichtet, ein pressefreiheitliches Gesamtgefüge zu schaffen und zu erhalten, das eine unabhängige, staatsferne Presse strukturell gewährleistet.

Merksatz

Gesetzliche Strukturen können die Pressefreiheit verletzen, auch ohne konkretes Verbot eines einzelnen Artikels.

Welche Dimensionen hat die Pressefreiheit?Beide Dimensionen können gleichzeitig betroffen sein. Die institutionelle Garantie reicht über den Schutz einzelner Grundrechtsträger hinaus.
Institutionelle Garantie der Pressefreiheit
Individueller Abwehranspruch
Schutzgegenstand
Freie Presse als Institution
Eigene Pressefreiheit einzelner Grundrechtsträger
Rechtliche Wirkung
Auftrag zur Sicherung eines unabhängigen, staatsfernen Pressesystems
Abwehr staatlicher Eingriffe in eigene Rechte

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Landesparlament beschließt ein Gesetz, nach dem 1private Zeitungsverlage schließen müssen und nur noch ein landeseigenes Unternehmen Zeitungen herausgeben darf. Die Regierung soll dessen redaktionelle Entscheidungen bestimmen. 2Mehrere Verlage fordern das Landesparlament auf, das Gesetz wieder aufzuheben.

Trifft „Institutionelle Garantie der Pressefreiheit“ hier zu?

„Institutionelle Garantie der Pressefreiheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Überindividuelle Sicherung einer freien Presse als Institution
    Die gesetzliche Ersetzung privater Zeitungen durch eine regierungsgesteuerte Zeitung betrifft die freie Presse insgesamt.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzgeber als Adressat des Schutzauftrags
    Das Landesparlament muss als Gesetzgeber die strukturellen Voraussetzungen einer freien Presse wahren.
    erfüllt
BFall B

Ein Zeitungsverlag verliert wegen sinkender Verkaufszahlen Geld und 2verlangt vom Landesparlament ein Gesetz, das allein seine Zeitung dauerhaft finanziert. Im selben Verbreitungsgebiet erscheinen zwölf weitere Zeitungen verschiedener privater Verlage, die ihre Arbeit ohne staatliche Vorgaben unverändert fortführen. Der Verlag will seine Redaktion ohne staatliche Einflussnahme weiterführen.

Trifft „Institutionelle Garantie der Pressefreiheit“ hier zu?

„Institutionelle Garantie der Pressefreiheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Überindividuelle Sicherung einer freien Presse als Institution

An der Definition geprüft

  1. 1
    Überindividuelle Sicherung einer freien Presse als Institution
    Verlangt wird allein die wirtschaftliche Erhaltung eines einzelnen Unternehmens, während die freie Presse als Institution fortbesteht.
    fehlt
  2. 2
    Gesetzgeber als Adressat des Schutzauftrags
    Das Begehren richtet sich an den Gesetzgeber, begründet aber keinen institutionellen Anspruch auf Erhaltung dieses einzelnen Verlags.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der institutionellen Garantie wird ein Anspruch jedes einzelnen Verlags auf dauerhafte staatliche Finanzierung abgeleitet.

RichtigGeschützt wird die freie Presse als Institution; der wirtschaftliche Fortbestand jedes einzelnen Verlags wird dadurch nicht garantiert.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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