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Integrationsmangel

§ 327e Abs. 4 BGB · Zivilrecht

Ein Integrationsmangel liegt vor, wenn ein digitales Produkt unsachgemäß mit der digitalen Umgebung des Verbrauchers verbunden oder in diese eingebunden wird und dies auf einer unsachgemäßen Integration durch den Unternehmer oder auf einem Mangel in der von ihm bereitgestellten Anleitung beruht. Zur digitalen Umgebung gehören die Geräte, Programme und Netzwerkverbindungen, die der Verbraucher für den Zugang zum Produkt oder dessen Nutzung verwendet. Weitere Fehler des digitalen Produkts schließen einen Integrationsmangel nicht aus.

Merksatz

Einrichtungsfehler des Verbrauchers können wegen einer fehlerhaften Anleitung dem Unternehmer zuzurechnen sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea kauft bei einem Softwareanbieter ein herunterladbares Sicherungsprogramm für ihren privaten Computer. Um Kopien auf der angeschlossenen externen Festplatte zu speichern, benötigt das Programm eine Schreibfreigabe. Die Anleitung des Anbieters verlangt, diese Freigabe zu verweigern. Lea folgt der Anleitung; deshalb kann das Programm keine Kopien auf der Festplatte speichern.

Trifft „Integrationsmangel“ hier zu?

„Integrationsmangel“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Digitales Produkt
    Das herunterladbare Computerprogramm ist ein digitales Produkt.
    erfüllt
  2. 2
    Unsachgemäße Verbindung oder Einbindung in die digitale Umgebung des Verbrauchers
    Die verweigerte Berechtigung verhindert, dass das Programm die Festplatte als Speicher nutzen kann.
    erfüllt
  3. 3
    Verursachung durch den Unternehmer oder seine mangelhafte Anleitung
    Die Anleitung verlangt gerade die Einstellung, die das Speichern verhindert.
    erfüllt
BFall B

1Lea kauft bei einem Softwareanbieter ein herunterladbares Sicherungsprogramm für ihren privaten Computer. Um Kopien auf der angeschlossenen externen Festplatte zu speichern, benötigt das Programm eine Schreibfreigabe. Die Anleitung des Anbieters zeigt anhand von Bildschirmbildern alle Schritte zur Erteilung der Freigabe; der Anbieter übernimmt die Einrichtung nicht selbst. 2Lea verweigert die Freigabe entgegen der Anleitung; deshalb kann das Programm keine Kopien auf der Festplatte speichern.

Trifft „Integrationsmangel“ hier zu?

„Integrationsmangel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verursachung durch den Unternehmer oder seine mangelhafte Anleitung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Digitales Produkt
    Das herunterladbare Computerprogramm ist ein digitales Produkt.
    erfüllt
  2. 2
    Unsachgemäße Verbindung oder Einbindung in die digitale Umgebung des Verbrauchers
    Die verweigerte Berechtigung verhindert, dass das Programm die Festplatte als Speicher nutzen kann.
    erfüllt
  3. 3
    Verursachung durch den Unternehmer oder seine mangelhafte Anleitung
    Der Anbieter übernimmt die Einrichtung nicht selbst; der Fehler entsteht allein dadurch, dass Lea seiner Anleitung nicht folgt.
    fehlt

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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