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Institutsgarantie

Art. 14 GG · Öffentliches Recht

Die Institutsgarantie ist die verfassungsrechtliche Gewährleistung, durch die der Gesetzgeber verpflichtet wird, den Kernbestand einer privatrechtlichen Einrichtung (Privatrechtsinstitut) in ihrem wesentlichen Gehalt zu erhalten und nicht auszuhöhlen. Der entsprechende Schutz öffentlich-rechtlicher Institutionen heißt institutionelle Garantie. Beide Schutzformen werden unter dem Oberbegriff der Einrichtungsgarantien zusammengefasst.

Merksatz

Geschützt ist die rechtliche Einrichtung, nicht jede einzelne gesetzliche Regel ihrer Ausgestaltung.

Institut oder einzelnes Eigentumsrecht?Art. 14 GG schützt das Eigentum als rechtliche Einrichtung und konkrete Eigentumsrechte. Die Gegenüberstellung zeigt die unterschiedlichen Schutzgegenstände.
Institutsgarantie
Bestandsgarantie
Schutzgegenstand
Eigentum als Privatrechtsinstitut
Konkretes Eigentumsrecht einer Person
Schutzrichtung
Den wesentlichen Kernbestand vor gesetzlicher Aushöhlung bewahren
Eingriffe in einzelne Eigentumsrechte müssen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Das Grundgesetz schützt privates Eigentum. 2Der Bundestag will ein Gesetz beschließen, nach dem es kein privates Eigentum mehr gibt und alle Sachen dem Staat gehören.

Trifft „Institutsgarantie“ hier zu?

„Institutsgarantie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfassungsrechtlicher Schutz
    Der Schutz des Eigentums ist auf Verfassungsebene verankert.
    erfüllt
  2. 2
    Schutz des wesentlichen Kernbestands eines Privatrechtsinstituts
    Die geplante vollständige Abschaffung betrifft den verfassungsrechtlich geschützten Fortbestand des Eigentums als rechtliche Einrichtung.
    erfüllt
BFall B

1Das Grundgesetz schützt privates Eigentum. Eine Gemeinde möchte Lea für eine neue öffentliche Straße ein einzelnes Grundstück gegen Entschädigung entziehen. Lea fragt nach dem Schutz ihres Rechts an diesem Grundstück; die Regeln über privates Eigentum bleiben unverändert.

Trifft „Institutsgarantie“ hier zu?

„Institutsgarantie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schutz des wesentlichen Kernbestands eines Privatrechtsinstituts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfassungsrechtlicher Schutz
    Auch Leas konkrete Eigentumsposition wird durch die Verfassung geschützt.
    erfüllt
  2. 2
    Schutz des wesentlichen Kernbestands eines Privatrechtsinstituts
    Gefragt ist nach dem Schutz eines einzelnen Eigentumsrechts, nicht nach dem Fortbestand des Eigentums als rechtliche Einrichtung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDen Schutz eines einzelnen Eigentumsrechts mit der Institutsgarantie gleichsetzen.

RichtigDie Institutsgarantie schützt das Eigentum als rechtliche Einrichtung; der Schutz konkreter Eigentumsrechte wird als Bestandsgarantie bezeichnet.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Institutsgarantie ableiten, dass der Gesetzgeber die Eigentumsordnung überhaupt nicht verändern darf.

RichtigDer Gesetzgeber darf die Eigentumsordnung ausgestalten, muss dabei aber den geschützten Kernbestand erhalten.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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