Definitionen
Instanzenzug
§§ 45 ff. VwGO · Öffentliches RechtDer Instanzenzug bezeichnet die gesetzlich geregelte Abfolge der sachlich und funktionell zuständigen Gerichte, bei denen eine Rechtssache nacheinander anhängig gemacht werden kann, wobei jede höhere Instanz die Entscheidung der unteren Instanz überprüft.
Nicht jeder Gerichtswechsel ist ein Instanzenwechsel: Entscheidend ist die Überprüfung durch ein höheres Gericht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora klagt beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung für ihr Grundstück in Köln. Das Gericht weist ihre Klage ab. Das Oberverwaltungsgericht lässt auf ihren Antrag die Berufung zu. Nora führt das Verfahren dort weiter, und das Oberverwaltungsgericht überprüft das Urteil.
Trifft „Instanzenzug“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich geregelte AbfolgeDie Berufung vom Verwaltungsgericht zum Oberverwaltungsgericht ist gesetzlich vorgesehen.
- 2erfülltSachlich und funktionell zuständige GerichteDas Verwaltungsgericht entscheidet zunächst über die Klage, das Oberverwaltungsgericht anschließend über die Berufung.
- 3erfülltDieselbe Rechtssache nacheinander vor mehreren GerichtenDer Streit über die abgelehnte Baugenehmigung wird vor dem nächsten Gericht fortgesetzt.
- 4erfülltÜberprüfung durch eine höhere InstanzDas Oberverwaltungsgericht kontrolliert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Nora klagt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung für ihr Grundstück in Köln. Das Gericht verweist die Sache wegen des Standorts des Grundstücks an das Verwaltungsgericht Köln. Dort verhandelt das Gericht über Noras Klage.
Trifft „Instanzenzug“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich geregelte AbfolgeDer Übergang zum anderen Gericht erfolgt nach den gesetzlichen Regeln über die Verweisung.
- 2erfülltSachlich und funktionell zuständige GerichteBeide Verwaltungsgerichte sind sachlich und funktionell für eine solche erstinstanzliche Klage zuständig; dem Düsseldorfer Gericht fehlt lediglich die örtliche Zuständigkeit.
- 3erfülltDieselbe Rechtssache nacheinander vor mehreren GerichtenDieselbe Klage wird nach der Verweisung vor dem anderen Verwaltungsgericht fortgesetzt.
- 4fehltÜberprüfung durch eine höhere InstanzDas Verwaltungsgericht Köln steht auf derselben Gerichtsstufe und überprüft keine Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts.
Typische Fehler
FehlerAus dem Bestehen höherer Gerichte wird geschlossen, jede Entscheidung könne dort ohne weitere Voraussetzungen angegriffen werden.
RichtigEine weitere Instanz ist nur erreichbar, soweit das Gesetz sie für den jeweiligen Fall eröffnet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema