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Instanzenzug

§§ 45 ff. VwGO · Öffentliches Recht

Der Instanzenzug bezeichnet die gesetzlich geregelte Abfolge der sachlich und funktionell zuständigen Gerichte, bei denen eine Rechtssache nacheinander anhängig gemacht werden kann, wobei jede höhere Instanz die Entscheidung der unteren Instanz überprüft.

Merksatz

Nicht jeder Gerichtswechsel ist ein Instanzenwechsel: Entscheidend ist die Überprüfung durch ein höheres Gericht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora klagt beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung für ihr Grundstück in Köln. Das Gericht weist ihre Klage ab. Das Oberverwaltungsgericht lässt auf ihren Antrag die Berufung zu. Nora führt das Verfahren dort weiter, und das Oberverwaltungsgericht überprüft das Urteil.

Trifft „Instanzenzug“ hier zu?

„Instanzenzug“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlich geregelte Abfolge
    Die Berufung vom Verwaltungsgericht zum Oberverwaltungsgericht ist gesetzlich vorgesehen.
    erfüllt
  2. 2
    Sachlich und funktionell zuständige Gerichte
    Das Verwaltungsgericht entscheidet zunächst über die Klage, das Oberverwaltungsgericht anschließend über die Berufung.
    erfüllt
  3. 3
    Dieselbe Rechtssache nacheinander vor mehreren Gerichten
    Der Streit über die abgelehnte Baugenehmigung wird vor dem nächsten Gericht fortgesetzt.
    erfüllt
  4. 4
    Überprüfung durch eine höhere Instanz
    Das Oberverwaltungsgericht kontrolliert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
    erfüllt
BFall B

Nora klagt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung für ihr Grundstück in Köln. Das Gericht verweist die Sache wegen des Standorts des Grundstücks an das Verwaltungsgericht Köln. Dort verhandelt das Gericht über Noras Klage.

Trifft „Instanzenzug“ hier zu?

„Instanzenzug“ trifft nicht zu.Es fehlt: Überprüfung durch eine höhere Instanz

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzlich geregelte Abfolge
    Der Übergang zum anderen Gericht erfolgt nach den gesetzlichen Regeln über die Verweisung.
    erfüllt
  2. 2
    Sachlich und funktionell zuständige Gerichte
    Beide Verwaltungsgerichte sind sachlich und funktionell für eine solche erstinstanzliche Klage zuständig; dem Düsseldorfer Gericht fehlt lediglich die örtliche Zuständigkeit.
    erfüllt
  3. 3
    Dieselbe Rechtssache nacheinander vor mehreren Gerichten
    Dieselbe Klage wird nach der Verweisung vor dem anderen Verwaltungsgericht fortgesetzt.
    erfüllt
  4. 4
    Überprüfung durch eine höhere Instanz
    Das Verwaltungsgericht Köln steht auf derselben Gerichtsstufe und überprüft keine Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus dem Bestehen höherer Gerichte wird geschlossen, jede Entscheidung könne dort ohne weitere Voraussetzungen angegriffen werden.

RichtigEine weitere Instanz ist nur erreichbar, soweit das Gesetz sie für den jeweiligen Fall eröffnet.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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