Definitionen
Hilfeleisten
§ 27 StGB · StrafrechtHilfeleisten besteht in einer Handlung oder einem pflichtwidrigen Unterlassen bei bestehender Garantenstellung, wodurch die Haupttat eines anderen tatsächlich physisch oder psychisch gefördert oder erleichtert wird. Für den Taterfolg muss der Beitrag nicht ursächlich sein.
Entscheidend ist die tatsächliche Unterstützung der Haupttat, nicht die Unentbehrlichkeit des Beitrags.
- 1Vorsätzliche rechtswidrige HaupttatZunächst muss eine vorsätzlich begangene rechtswidrige Tat eines anderen vorliegen.
- 2HilfeleistenDer Beitrag muss diese Haupttat tatsächlich körperlich oder psychisch unterstützen.
- 3Vorsatz des GehilfenDer Vorsatz muss sich auf die Haupttat und die eigene Unterstützung beziehen.
- 1Vorsätzliche rechtswidrige Haupttat Zunächst muss eine vorsätzlich begangene rechtswidrige Tat eines anderen vorliegen.
- 2Hilfeleisten Der Beitrag muss diese Haupttat tatsächlich körperlich oder psychisch unterstützen.
- 3Vorsatz des Gehilfen Der Vorsatz muss sich auf die Haupttat und die eigene Unterstützung beziehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
T will nachts ein fremdes Fahrrad stehlen. 1H kennt den Plan und reicht T einen Bolzenschneider. 2T öffnet damit das Fahrradschloss und fährt mit dem Fahrrad davon.
Trifft „Hilfeleisten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandlung oder pflichtwidriges Unterlassen bei GarantenstellungDas Überreichen des Werkzeugs ist eine Handlung; eine Garantenstellung ist dafür nicht erforderlich.
- 2erfülltTatsächliche physische oder psychische Förderung der fremden HaupttatDas bereitgestellte Werkzeug erleichtert T die Wegnahme des Fahrrads tatsächlich.
T will nachts ein fremdes Fahrrad stehlen und hat dafür einen eigenen Bolzenschneider dabei. 1H kennt den Plan und legt für T einen weiteren Bolzenschneider hinter einen Busch am Tatort. T weiß davon nichts, bemerkt das bereitgelegte Werkzeug auch später nicht und öffnet das Fahrradschloss ausschließlich mit seinem eigenen Werkzeug, bevor er mit dem Fahrrad davonfährt.
Trifft „Hilfeleisten“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandlung oder pflichtwidriges Unterlassen bei GarantenstellungDas Bereitlegen des Werkzeugs ist eine Handlung.
- 2fehltTatsächliche physische oder psychische Förderung der fremden HaupttatDas unbemerkte und unbenutzte Werkzeug erleichtert die Tat weder körperlich noch psychisch.
Typische Fehler
FehlerEin Beitrag wird nur dann anerkannt, wenn die Haupttat ohne ihn gescheitert wäre.
RichtigDer Beitrag muss die Haupttat tatsächlich fördern oder erleichtern, aber nicht für ihren Erfolg unverzichtbar sein.
FehlerBewusstes Nichteingreifen wird ohne Prüfung einer besonderen Rechtspflicht als Hilfeleisten behandelt.
RichtigBei einem Unterlassen muss eine Garantenstellung bestehen und das Nichteingreifen pflichtwidrig sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata