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Hilflose Lage

§ 221 StGB · Strafrecht

Eine hilflose Lage ist eine Situation, in der das Opfer einer zumindest abstrakten Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung ausgesetzt ist, weil es sich nicht selbst schützen kann und nicht mit schützender Hilfe Dritter rechnen kann.

Merksatz

Eine gefährliche Situation allein genügt nicht, solange sich das Opfer noch selbst schützen kann.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul ist allein in einer abgelegenen Waldhütte, als der einzige Wohnraum Feuer fängt. 1Flammen und dichter Rauch breiten sich um ihn aus. 2Seine Beine sind unter einem schweren Schrank eingeklemmt, und er kann sich nicht befreien. 3Dort kommt tagelang niemand vorbei, und Paul kann niemanden verständigen.

Trifft „Hilflose Lage“ hier zu?

„Hilflose Lage“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mindestens abstrakte Lebensgefahr oder Gefahr schwerer Gesundheitsschäden
    Feuer und Rauch begründen jedenfalls eine abstrakte Gefahr tödlicher oder schwerer gesundheitlicher Schäden.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende Selbstschutzfähigkeit
    Paul kann sich nicht aus eigener Kraft vor Feuer und Rauch retten.
    erfüllt
  3. 3
    Keine zu erwartende schützende Hilfe Dritter
    Mit rechtzeitiger Hilfe anderer Menschen kann Paul nicht rechnen.
    erfüllt
BFall B

Paul ist allein in einer abgelegenen Waldhütte, als der einzige Wohnraum Feuer fängt. 1Flammen und dichter Rauch breiten sich um ihn aus. Paul kann durch die direkt neben ihm offen stehende Außentür ungehindert ins Freie gehen. 3Dort kommt tagelang niemand vorbei, und Paul kann niemanden verständigen.

Trifft „Hilflose Lage“ hier zu?

„Hilflose Lage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fehlende Selbstschutzfähigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mindestens abstrakte Lebensgefahr oder Gefahr schwerer Gesundheitsschäden
    Der Aufenthalt im brennenden Raum birgt jedenfalls ein abstraktes Risiko tödlicher oder schwerer gesundheitlicher Schäden.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende Selbstschutzfähigkeit
    Paul kann sich ohne Unterstützung durch die offene Tür vor dem Feuer in Sicherheit bringen.
    fehlt
  3. 3
    Keine zu erwartende schützende Hilfe Dritter
    Schützende Hilfe anderer Menschen ist nicht zu erwarten.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der fehlenden Selbstschutzfähigkeit wird unmittelbar auf eine hilflose Lage geschlossen, obwohl verlässlich schützende Hilfe bereitsteht.

RichtigZusätzlich muss fehlen, dass das Opfer mit schützender Hilfe anderer rechnen kann.

Verwechslung

FehlerSchon für die hilflose Lage wird der Eintritt einer konkreten Gefahr verlangt.

RichtigFür die hilflose Lage genügt eine abstrakte Lebensgefahr oder Gefahr schwerer Gesundheitsschäden.

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