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Handlungsvollmacht

§ 54 HGB · Zivilrecht

Die Handlungsvollmacht ist eine durch den Kaufmann oder in seinem Namen erteilte Vollmacht, die den Bevollmächtigten ermächtigt, in dem durch § 54 HGB bestimmten Umfang Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes oder die Vornahme bestimmter zu einem Handelsgewerbe gehörender Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt, ohne dass es sich um eine Prokura handelt.

Merksatz

Entscheidend ist, welche Geschäfte im übertragenen Aufgabenbereich gewöhnlich anfallen.

Handlungsvollmacht oder Prokura?Die Tabelle vergleicht den gesetzlichen Umfang und die Wirkung zusätzlicher Grenzen beider Vollmachtsarten.
Handlungsvollmacht
Prokura
Geschäftsumfang
Gewöhnliche Geschäfte im übertragenen Aufgabenbereich.
Erfasst grundsätzlich auch außergewöhnliche Geschäfte eines Handelsgewerbes.
Darlehensaufnahme
Nur mit eigens eingeräumter Befugnis.
Grundsätzlich ohne zusätzliche Ermächtigung möglich.
Weitere Beschränkungen
Gegenüber Dritten bei Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis beachtlich.
Interne Begrenzungen des Umfangs sind Dritten gegenüber grundsätzlich unwirksam.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die im Handelsregister eingetragene Kauffrau Bea betreibt einen Papiergroßhandel. Sie ermächtigt Tim, für den Betrieb das übliche Papier einzukaufen. Dabei erklärt sie ausdrücklich, dass sie ihm keine Prokura erteilt.

Trifft „Handlungsvollmacht“ hier zu?

„Handlungsvollmacht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vom Kaufmann oder in seinem Namen erteilte Vollmacht
    Bea erteilt als Kauffrau selbst die Vollmacht.
    erfüllt
  2. 2
    Ermächtigung zu gewöhnlichen handelsgewerblichen Geschäften
    Der Einkauf des üblichen Papiers gehört zu den gewöhnlichen Geschäften eines Papiergroßhandels.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Prokura
    Bea schließt die Erteilung einer Prokura ausdrücklich aus.
    erfüllt
BFall B

1Die im Handelsregister eingetragene Kauffrau Bea betreibt einen Papiergroßhandel. Sie erteilt Tim ausdrücklich Prokura. 2Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere, für den Betrieb das übliche Papier einzukaufen.

Trifft „Handlungsvollmacht“ hier zu?

„Handlungsvollmacht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Prokura

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vom Kaufmann oder in seinem Namen erteilte Vollmacht
    Bea erteilt als Kauffrau selbst eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht.
    erfüllt
  2. 2
    Ermächtigung zu gewöhnlichen handelsgewerblichen Geschäften
    Die erteilte Prokura umfasst auch den gewöhnlichen Papiereinkauf.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Prokura
    Bea hat ausdrücklich Prokura erteilt, die von der Handlungsvollmacht zu unterscheiden ist.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Handlungsvollmacht wird ohne Weiteres auch die Befugnis zur Aufnahme eines Darlehens abgeleitet.

RichtigFür die Darlehensaufnahme benötigt der Bevollmächtigte eine eigens eingeräumte Befugnis.

Rechtsfolge falsch

FehlerZusätzliche Beschränkungen der Handlungsvollmacht werden gegenüber Dritten ausnahmslos für unbeachtlich gehalten.

RichtigZusätzliche Grenzen können einem Dritten entgegengehalten werden, wenn er sie kennt oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kennt.

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