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Hauptleistungspflicht

§ 241 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Hauptleistungspflichten sind die den Vertragstyp prägenden, primären Leistungspflichten, auf deren Erfüllung der Gläubiger einen klagbaren Anspruch hat und die den wesentlichen Inhalt des vertraglichen Schuldverhältnisses bestimmen (z. B. Übergabe und Übereignung der Kaufsache sowie Zahlung des Kaufpreises beim Kaufvertrag).

Merksatz

Entscheidend ist die prägende Bedeutung für den Vertragstyp, nicht allein die Einklagbarkeit.

Welche Pflicht prägt den Vertragstyp?Auch eine Nebenleistungspflicht kann einklagbar sein. Entscheidend ist daher die Bedeutung für den Vertragstyp.
Hauptleistungspflicht
Nebenleistungspflicht
Funktion
Prägt den Vertragstyp
Ergänzt die Hauptleistung
Beispiel beim Kauf
Kaufpreis zahlen
Zahlung quittieren

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena kauft bei einem Möbelhaus einen Tisch für 300 Euro. Das Möbelhaus liefert den Tisch und überträgt ihr das Eigentum daran. Vereinbart ist, dass Lena die 300 Euro sofort nach der Lieferung zahlt. Lena hat noch nicht bezahlt.

Trifft „Hauptleistungspflicht“ hier zu?

„Hauptleistungspflicht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Den Vertragstyp prägend
    Die Zahlung des Kaufpreises gehört zu den prägenden Pflichten eines Kaufvertrags.
    erfüllt
  2. 2
    Primäre Leistungspflicht
    Die Zahlung ist von Anfang an geschuldet und setzt keine Pflichtverletzung voraus.
    erfüllt
  3. 3
    Klagbarer Erfüllungsanspruch
    Das Möbelhaus kann den fälligen und noch offenen Kaufpreis einklagen.
    erfüllt
BFall B

Lena kauft bei einem Möbelhaus einen Tisch für 300 Euro. Das Möbelhaus liefert den Tisch und überträgt ihr das Eigentum daran. Lena bezahlt die 300 Euro bar. Sie verlangt vom Möbelhaus eine unterschriebene Bestätigung, dass es das Geld erhalten hat.

Trifft „Hauptleistungspflicht“ hier zu?

„Hauptleistungspflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Den Vertragstyp prägend

An der Definition geprüft

  1. 1
    Den Vertragstyp prägend
    Die Ausstellung einer Quittung begleitet die Vertragsabwicklung, prägt aber nicht den Kaufvertrag.
    fehlt
  2. 2
    Primäre Leistungspflicht
    Die Quittungspflicht entsteht bei Empfang der Zahlung auf Verlangen und setzt keine Pflichtverletzung voraus.
    erfüllt
  3. 3
    Klagbarer Erfüllungsanspruch
    Lena kann die Erteilung einer Quittung nach § 368 Satz 1 BGB einklagen.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie bloße Übergabe der Kaufsache wird als vollständige Erfüllung der Verkäuferpflicht behandelt, obwohl das Eigentum noch nicht übertragen wurde.

RichtigBeim Kauf gehört auch die Übertragung des Eigentums zur Hauptleistungspflicht des Verkäufers.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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